Frage an Elfi Scho-Antwerpes von Patrick P. bezüglich Verkehr
Geehrte Frau Scho-Antwerpes,
die eingefügte Änderung in der Vorlage zum neuen Grundgesetz lautet nach www.gemeingut.org:
„Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen.“
Hmm, können also Teilabschnitte des Netztes jetzt doch im Rahmen von ÖPPs privatisiert werden?
Und warum steht im Antrag weiter:
"Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen.“ ?
Die SPD macht sich meiner Meinung nach damit sehr unglaubwürdig.
Bitte stimmen Sie am Freitag mit Nein! und geben sie damit 75% der Bürger eine Stimme!
Mit freundlichen Grüßen,
P. Panke