Frage an Elfi Jantzen von Joachim K. bezüglich Recht
Würden Sie sich nach der Wahl für mehr plebiszitäre Elemente im Grundgesetz einsetzen - in etwa vergleichbar zu den Bürgerbehren in den Länderverfassungen, angepasst jedoch auf die besondern Aufgaben des Bundes?
Sehr geehrter Herr Klemke,
Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung aller in unserem Land lebenden Menschen auf allen Ebenen. Mir ist es deshalb sehr wichtig, die Beteiligungsmöglichkeiten der Menschen in den verschiedenen Lebensbereichen zu verbessern. Dazu gehört für mich die Information über politische Entscheidungsprozesse ebenso wie die Verstärkung direktdemokratischer Elemente in den Landesverfassungen und im Grundgesetz. In Berlin hat sich meine Fraktion erfolgreich für die Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Bezirken (kommunale Ebene) eingesetzt. Dass der von Bündnis 90/Die Grünen und SPD im Bundestag 2002 eingebrachte "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz" nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erhalten hat, bedaure ich sehr.
Ich werde mich nach der Wahl für die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden mit relativ niedrigen Hürden auf Bundesebene einsetzen, in welcher Rolle ich dann auch sein werde - ob Mitglied einer Regierungs- oder Oppositionsfraktion im Bund oder weiter Mitglied der grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin. Ob eine erneute Initiative von Bündnis 90/Die Grünen erfolgreich sein kann oder die CDU/CSU weiterhin jeden Fortschritt im Bereich direkter Demokratie im Bund verhindern können, entscheiden jedoch die Wählerinnen und Wähler.
Mit freundlichen Grüßen
Elfi Jantzen