Frage an Elfi Jantzen von Jörg B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Janzten, wie sollte man nach Ihrer Meinung mit kriminellen Kindern und Jugendlichen umgehen? Was halten Sie von einer früheren Strafmündigkeit?
Sehr geehrter Herr Bett,
ich halte von der Herabsetzung der Strafmündigkeit ebenso wenig wie die vorwiegend von Seiten der CDU immer wieder erhobenen Forderung nach geschlossener Heimunterbringung. Um Kinder- und Jugendkriminalität wirksam verhindern zu können, bedarf es aus meiner Sicht anderer Instrumente. Es ist seit langem bekannt, dass unter TäterInnen und Tatverdächtigen Jugendliche überrepräsentiert sind, die aus sozial und finanziell schwachen Familien stammen und /oder über ein niedriges Bildungsniveau verfügen; Kinder, die selbst Opfer von (häuslicher) Gewalt wurden, werden überdurchschnittlich häufig selbst gewalttätig. Kinder und Jugendliche brauchen Chancen, Zukunftsperspektiven und emotionalen Rückhalt. Eltern brauchen Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder. Wichtig sind deshalb in erster Linie präventive Maßnahmen, von Familienbildung und Erziehungsberatung, über gute Kindertagesstätten und Schulen, ausreichend Freizeitangebote bis zu Familienhilfen. Wegen der massiven Kürzungen im Bereich der Jugendhilfe durch Rot-Rot stehen diese Hilfen leider oft nicht rechtzeitig und in der erforderlichen Intensität zur Verfügung.
Es gibt in Berlin eine Reihe von guten Ansätzen. Kinder- und Jugendkriminalität effektiver zu begegnen, die verbessert und ausgebaut werden sollten. Ambulante Maßnahmen für straffällige Jugendliche wie soziale Trainingskurse, Freizeitarbeiten, Betreuungsweisungen oder der Täter-Opfer-Ausgleich sind wirkungsvoller, preiswerter und flexibler im Vergleich zu stationären Maßnahmen wie Jugendarrest. Auch hier wird leider immer wieder der Rotstift angesetzt. Bzgl. der relativ kleinen Gruppe von strafunmündigen Mehrfach- und Intensivtätern, darf von Polizei und Justiz nicht abgewartet werden bis sie 14 Jahre alt und damit strafmündig werden. Hier müssen Polizei und Justiz eng mit den Jugendämtern und Schulen zusammenarbeiten, um rechtzeitig mit erzieherischen Maßnahmen und familienunterstützenden Hilfen zu intervenieren. Wenn die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Kinder ausreichend zu erziehen und von Strafttaten abzuhalten, ist auch eine Herausnahme aus der Familie möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Elfi Jantzen