Frage an Elfi Jantzen von Dr.Claus B. bezüglich Gesundheit
Werden Sie sich für die Erhaltung der Richtlinienpsychotherapie nach dem jetzigen Modell, das allen Versicherten sehr zugute kommt, in der gesetzlichen Kranklenversicherung einsetzen?
Sehr geehrter Herr Dr. Braun,
psychotherapeutische Leistungen müssen auch weiterhin fester Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Der Zugang zu qualitätsgesicherten psychotherapeutischen Leistungen darf keine Frage des Geldbeutels sein. Deshalb halte ich es auch für wichtig, dass die Richtlinienpsychotherapie erhalten bleibt. Weitergehende Fragen, wie die Honorarverteilung zwischen Richtlinienpsychotherapeuten und anderen Ärztegruppen und auch die genaue Abgrenzung zwischen den Leistungen der Richtlinienpsychotherapie und anderen psychotherapeutischen Leistungen müssen aber innerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung geklärt werden. Damit wären wir PolitikerInnen überfordert.
Herzlichen Gruß
Elfi Jantzen