Frage an Eleonore Mühlbauer von Malte D.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich habe ein paar hochschulpolitische Fragen:
1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?
2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?
3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt starrer Mindestnoten u.a. Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?
Mit freundlichen Grüßen
M. D.
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gern beantworte:
1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?
Studierende sind heute mobil. Ein Masterstudiengang wird nicht zwangsläufig am Studienort des Bachelors angestrebt. Häufig wird die Studienstadt oder sogar das Studienland gewechselt. Gerade forschungsorientierte Master setzen jedoch Vorkenntnisse und wissenschaftliche Standards voraus, um das Studium erfolgreich abschließen zu können. Da heute die Studiengangsinhalte und auch die -bezeichnungen immer weiter divergieren, müssen die Hochschulen den Leistungsabstand eines Bewerbers vor der Zulassung einordnen können.
Das wichtigste Entscheidungskriterium für eine solche Auswahl- und Zulassungsentscheidung sollten aus meiner Sicht fachliche Vorleistungen aus dem vorangegangenen Erststudium sein. Daneben sind weitere Kriterien möglich, die zusätzlich in die Entscheidung mit einbezogen werden können (siehe unten).
Mindestnoten sind dort ein gutes Instrument, wo eine Abschlussnote aussagekräftig genug ist, um die uneingeschränkte Eignung für einen Studiengang zu dokumentieren. Hier haben Mindestnoten eine ein- und keine ausschließende Funktion. Auf diesem Weg können Zulassungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Für Bewerber, die die geforderte Abschlussnote nicht erreichen, gibt es oft ein Verfahren der Einzelprüfung. Hier können dann weitere Kriterien herangezogen werden.
Mindestnoten als alleiniges Kriterium für den Zugang zu einem Studiengang, lehne ich jedoch ab. Ein gutes Beispiel in diesem Zusammenhang sind Quereinsteiger, denen Zugänge zum Studium ermöglicht wurden. So öffnet die Meisterprüfung den Weg in eine Hochschule. Eine Abschlussnote an dieser Stelle ist völlig ungeeignet. In diesem Sinne müssen wir immer für alternative Wege – und alternative Möglichkeiten, um Fähigkeiten unter Beweis stellen zu können – nachdenken.
2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?
Mindestnoten haben die Aufgabe, den Studienzugang dort zu ermöglichen, wo eine Abschlussnote genügt, um die uneingeschränkte Eignung nachzuweisen. Daneben sollte es nach meiner Meinung aber immer auch die Möglichkeit geben, auf andere Art und Weise nachzuweisen, dass die Eignung für den Studiengang besteht.
Es gibt allerdings auch Fälle, wo es mehr Studieninteressierte als Studienplätze gibt. Der Grund sind hierfür oft begrenzte Ressourcen (Laborplätze etc.). Hier gibt es dann eigene Verfahren, um unter den geeigneten Interessenten die zur Verfügung stehenden Studienplätze gerecht zu verteilen.
3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt starrer Mindestnoten u.a. Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?
Bei der Zulassung der Studienbewerberinnen und Studienbewerber können verschiedene Kriterien herangezogen werden. Neben der Durchschnittsnote sind dies beispielsweise Eignungstests, Motivationsschreiben, Berufserfahrungen und Praktika, ehrenamtliches Engagement, Auswahlgespräche, Wartezeiten oder gewichtete Einzelnoten. Auch sind Zulassungsverfahren, in denen die Durchschnittsnote keine Rolle spielt, denkbar. Ein gutes Beispiel hierfür sind Eignungsprüfungen in künstlerischen Studiengängen. Der beste Weg ist immer, wenn mehrere Kriterien für eine Auswahlentscheidung herangezogen werden. Damit wird den unterschiedlichen Lebenslagen der Studierenden am besten Rechnung getragen.
Mit freundlichen Grüßen
Eleonore Mühlbauer