Frage an Eleonore Mühlbauer von Waldemar S. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Frau Mühlbauer,
Ich zahle seit den 90-er Jahren in Form einer Entgeltumwandlung über den Arbeitgeber als Form einer betrieblichen Altersvorsorge in eine Direktversicherung ein, betreibe also Eigenvorsorge zusätzlich zur staatlichen Rente. Mit dem 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz werden auf die Auszahlung Beiträge zur Krankenversicherung fällig, und zwar der volle Satz von ca. 15% Das Problem: Sparer mit Verträgen, die sie vor 2005 geschlossen haben, bezahlen auf ihr umgewandeltes Gehalt bereits den Arbeitnehmeranteil an Sozialabgaben. Man spricht auch von Doppelverbeitragung. Das ist zum einen ungerecht, zum anderen ein Vertrauensbruch. Nun meine Frage an Sie: Was würden Sie Land Thüringen mit den Möglichkeiten im Bundesrat tun, um diese Ungerechtigkeit der doppelten Beitragszahlung zu verhindern? Ich danke im Voraus und sende Grüße
Sehr geehrter Herr Staffel,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie beschreiben darin ein Problem, mit dem sich seit geraumer Zeit zahlreiche Bürger an uns wenden. Auch zahlreiche Klagen hat es hierzu bereits gegeben. Die Ausgangslage ist dabei nicht bei allen Formen von Betriebsrenten gleich und somit ist auch die Problematik nicht einfach für alle zu lösen.
Die Änderungen im Jahr 2004 im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes wurden unter anderem mit Verweis auf die 3100 Euro, die bis zu einer Grenze von gut 3100 Euro im Jahr vom Bruttolohn abgezogen werden können, vorgenommen. Denn durch diese so genannte Entgeltumwandlung verringerte sich der Gehaltsanteil, auf den Sozialabgaben entrichtet werden mussten. Aus diesem Grund seien später auf die Betriebsrenten die Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Dies lässt jedoch den Umstand unbeachtet, dass in der Anspar- und Auszahlphase bereits Krankenkassenbeiträge fällig werden und führt zu Ungerechtigkeiten.
Die SPD hat im Rahmen der Aushandlung des geltenden Koalitionsvertrages auf Bundesebene eine Abschaffung der Doppelverbeitragung gefordert, konnte sich damit jedoch leider nicht durchsetzen.
Es bleibt unser Ziel, die Empfänger von Betriebsrenten zu entlasten. Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hat deshalb für den Herbst intensive Gespräche mit der Union über Entlastungen bei den Betriebsrenten angekündigt. Wir unterstützen dieses Vorhaben. Eine Entlastung kann über die Halbierung der Beitragssätze geschehen oder auch über einen Freibetrag. Sollten die Bemühungen von Hubertus Heil am Widerstand von CDU und CSU scheitern, wird die Thüringer SPD diskutieren, in welcher Weise wir im Rahmen einer eventuellen erneuten Regierungsbeteiligung in Thüringen tätig werden können. Denkbar wäre es beispielsweise, eine Initiative über den Bundesrat einzubringen.
Betriebsrenten sind ein Mittel, um Altersarmut entgegen zu wirken und um Menschen eine auskömmliche und lebensstandardsichernde Rente zu ermöglichen. Deshalb ist es notwendig, Betriebsrenten für alle attraktiver zu machen. Wir stehen zu unserem Ziel, Betriebsrenten als Ergänzung zur gesetzlichen Rente zu stärken und können Ihnen versichern, uns hierfür im Rahmen unserer Möglichkeiten dafür einzusetzen.
Für Ihre Unterstützung bei diesem Vorhaben danken wir Ihnen. Bitte bleiben Sie politisch engagiert und interessiert.
Mit freundlichen Grüßen
Eleonore Mühlbauer