Frage an Ekkehardt Wersich von Andrea B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Wersich,
der Hamburger Senat hat groß angekündigt, dass das letzte Kita-Jahr für alle Kinder kostenlos sein wird. Jetzt will der Senat aber einen Rückzieher machen, und die Kann-Kinder aus dieser Regelung rausnehmen. In unserem Fall hat unser Sohn im August Geburtstag. Aller Voraussicht nach wird er nächstes Jahr im September eingeschult werden (also mit 6 Jahren). Somit haben wir dann von August 2007 bis August 2010 volle drei Jahre den Kita-Höchstbetrag gezahlt. Die Eltern seiner Freundin, die im Juni geboren wurde und auch nach den Kita-Ferien im August 2007 in der Kita gestartet hat, muss für das letzte Jahr nicht mehr zahlen. Können Sie diese unglaubliche Diskriminierung erklären?
In keinem anderen Bundesland werden Kann-Kinder so benachteiligt.
Erschwerend kommt hinzu, das, wenn wir unseren Sohn in der Vorschule angemeldet hätten, wir das Jahr nicht mehr zahlen müssten. Somit ist eine Gleichbehandlung von Kita und Vorschule und eine freie Wahl der Eltern nicht gewährleistet.
Die Argumentation, dass Kann-Kinder ev. dann noch ein viertes Jahr in der Kita verbringen ist zutreffend, aber wenn nicht, kann man den Eltern zumindest das Jahr rückwirkend vergüten. Der Kommentar der Bildungsbehörde, dass der Aufwand zu hoch ist (wieviele von den schätzungsweise 1000 Kindern wird es betreffen?) ist nicht nachzuvollziehen!
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Beckmann
Sehr geehrte Frau Beckmann,
vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Zunächst gilt, dass alle Kinder die zur regulären Schulpflicht eingeschult werden, das letzte vorschulische Kitajahr ohne Elternbeiträge erhalten (zwischen dem 1.7.2003 und 30.6.2004 Geborene werden zum 1.9.2010 schulpflichtig). Die Vorschule ist kostenfrei nach der alten Regelung (aus SPD-Zeiten) war die Kita grundsätzlich kostenpflichtig.
Eine Stichtagsregelung ist aus meiner Sicht immer auch problematisch (ich bin z.B. in der zweiten Hälfte des Monats Dezember geboren bei den Bundesjungendspielen hätte ich alle Urkunden bekommen wenn ich 14 Tage später geboren worden wäre...).
Kinder, die nach dem 30.6.2004 (ohne Zeitbegrenzung) geboren wurden, können auf Wunsch der Eltern bei entsprechender Entwicklung ebenfalls schon 2010 statt regulär 2011 eingeschult werden. Weniger als 30% der Eltern, deren Kinder im 2. Halbjahr geboren werden, machen von dieser "Kann-Kind-Regel" Gebrauch. Außerdem ist die Quote der Wiederholer bei diesen eingeschulten Kinder, die dann ein Jahr länger in der Grundschule verbleiben (5 statt 4 Jahre) deutlich erhöht (Hamburg soll hier angeblich einen Spitzenplatz in Deutschland haben, was die Wiederholer angeht), da viele Kinder doch noch nicht Schulreif waren.
Würden auch diese Kann-Kinder das jeweilige Jahr zuvor beitragsfrei erhalten, wie Sie es wünschen, entstünde wohl eine neue "Gerechtigkeitslücke": nämlich gegenüber den 70% der Eltern mit den im 2.Halbjahr geborenen Kindern, die nicht von der vorgezogenen Einschulung Gebrauch machen (die also ein weiteres Jahr in die Kita gehen, bis auch sie der gesetzlichen Schulpflicht unterliegen).
Zudem würde mit einer nachträglichen Erstattung des Elternbeitrags ein hoher nicht gewünschter (finanzieller) Anreiz gesetzt, die Kinder bereits vor der allgemeinen Schulpflicht einzuschulen (was angesichts der Bildungsverläufe fachlich wohl auch sehr kritisch gesehen wird).
Wir prüfen derzeit im Rahmen der Schulgesetznovelle, ob eine andere Stichtagsregelung für die o.g. allgemeine Schulpflicht sinnvoller ist, z. B. ein Verschieben des Stichtages für die reguläre Schulpflicht in Richtung August oder September. Aber auch bei einer solchen veränderten Stichtagsregelung würde es immer Härten für Kinder/Eltern geben, die kurz nach dem Stichtag geboren sind.
Nach meiner Auffassung entstehen auch bei der bestehenden Rechtslage für die Kann-Kinder bzw. für deren Eltern keine finanziellen Nachteile. Ein Teil der Kinder besucht die kostenfreie Kita, ein kleinerer Teil (ca 30 Prozent) die Schule, welche ebenfalls kostenfrei gestellt ist. Beide Kindergruppen in der gleichen Altersstufe verursachen keine Kosten durch den Besuch der jeweiligen Institution. Sollte ein Kind die Vorschule besuchen, ist diese ebenfalls kostenfrei.
Mit freundlichem Gruß
Ekkehart Wersich