Frage an Eka von Kalben von Jürgen H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
Sehr geehrte Frau von Kalben,
wie aus der Magazinsendung „Monitor“ am 24.01.2013 zu erfahren war, will die Bundesregierung in der nächsten Woche ein Gesetz zur Änderung der Prozeßkosten- und der Beratungshilfe auf den Weg bringen.
Die Begründung der Schwarz-Gelben Bundesregierung stellt unser Rechtssystem auf den Kopf, denn einmal gewährte Sozialleistungen beim Arbeitslosengeld II und in der Sozialhilfe bedeuten nur das vom BVG bisher festgestellte Existenzminimum. Wenn jetzt eine Rückzahlungspauschale auch für diese Menschen eingeführt würde, wäre unser Rechtssystem nur noch für Menschen zugänglich, die über ein ausreichendes Einkommen verfügen.
Da Prozesskostenhilfe in die Hoheitsrechte der Länder eingreift, bitte ich um Stellungnahme der Schleswig-Holsteinischen Regierungsfraktionen.
Deshalb meine Frage: Werden Sie versuchen das neue Gesetz im Bundesrat zu stoppen, damit die Waffengleichheit bei den Gerichten wiederhergestellt ist?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Habich
Sozialberatung Neumünster
Sehr geehrter Herr Habich,
für uns Grüne ist klar, dass der Zugang zum Recht zum rechtsstaatlichen Kern unserer Gesellschaft gehört. Dementsprechend hat die Grüne Bundestagsfraktion bereits deutlich gemacht, dass bestimmte Punkte der Neuregelung untragbar sind.
Die Vergütung der Übersetzerinnen und Sachverständigen ist aus Grüner Sicht unzureichend geregelt. Auch die Gebührenstreitwerte im Asylverfahren müssen an die des Ausländerrechts angepasst werden. Der Arbeitsaufwand ist in der Sache der gleiche. Jeweils müssen eine komplexe rechtliche Sachlage und das individuell schwierige Schicksal beachtet werden.
Allerdings gibt es auch die Notwendigkeit, eine effiziente Justiz auch über die Kosten- und Gebührenregelungen zu gewährleisten.
Das Gesetz ist aktuell in der Bundestagsbefassung. Die daraus resultierenden Anhörungen sind zunächst abzuwarten. Erst nach den dortigen Beratungen wird sich der Bundesrat mit den Vorschlägen befassen. Wir werden uns in Schleswig-Holstein dafür stark machen, dass das soziale Augenmaß im Prozessrecht auch weiterhin der Maßstab bleibt.
Mit freundlichem Gruß
Eka von Kalben