Frage an Eka von Kalben von Gerhard R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau von Kalben,
es geht nach meiner Auffassung um einen massenhaften Datenmißbrauch:
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 - WehrRÄndG 2011)
... es wegen der Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes unter datenschutzrechtlichen Aspekten nicht mehr erforderlich ist. Stattdessen erheben die Kreiswehrersatzämter bei den Meldebehörden zum Zweck der Personalwerbung jährlich die in Satz 2 genannten Daten von volljährig werdenden Frauen und Männern. Der personellen Regenerationsfähigkeit der Streitkräfte kommt vor allem wegen eines durch die demographische Entwicklung bedingten verschärften Wettbewerbs mit der Wirtschaft eine besondere Bedeutung zu. Ohne den entsprechenden Nachwuchs ist die Erfüllung des verfassungsmäßigen Auftrags der Bundeswehr gefährdet.
Trifft es zu, daß jährlich rund 750.000 Daten von den Meldebehörden an das Amt für Bundeswehrverwaltung übermittelt werden?
Welche rechtlichen Folgen könnten begründete Zweifel an der Verhältnismäßigkeit für das beschlossene und jetzt angewendete Melderechtsrahmengesetz haben?
Trifft es zu, daß Andere (Beispiel: Polizei, Hilfsorganisationen, zivile Arbeitgeber) ohne Rücksicht auf eine Gefährdung ihrer Auftragserfüllung gegenüber der Bundeswehr klar benachteiligt werden und daß diese Wettbewerbsverzerrung mit dem Gleichheitssatz des Artikels 3 Grundgesetz und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb nicht vereinbar ist?
Falls ja: Werden die schleswig-holsteinischen Grünen sich für eine Beseitigung des Bundeswehrprivilegs einsetzen?
Bemerkung: Könnte auch über den Bundesrat geschehen!
Werden die schleswig-holsteinischen Grünen durch eine Pressemitteilung dazu beitragen, daß für die Bundesregierung schon jetzt ein Rechtfertigungsdruck entsteht?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
tatsächlich hat die Bundeswehr im Zuge der Abschaffung der Wehrpflicht das Recht bekommen, die Meldedaten junger Menschen zu erhalten. Auch Parteien erhalten die Daten der ErstwählerInnen um auf die Wahlen hinzuweisen.
In Zeiten, in denen wir wissen, wie viel Missbrauch mit Daten getrieben wird, muss man immer wieder kritisch hinterfragen, welche Herausgaben sinnvoll sind und welche nicht.
Ich persönlich lehne die intensive Werbung, die die Bundeswehr zur Zeit an Schulen betreibt ab, zumal ich auch erlebt habe, dass eben ausschließlich auf die positiven Aspekte (kostenloses Studium) hingewiesen wird und nicht auf die schwerwiegenden Auswirkungen zum Beispiel von Auslandseinsätzen.
Auf jeden Fall müssen alle diejenigen, die junge Menschen als Freiwillige für soziale, ökologische oder kulturelle Dienste suchen, nicht benachteiligt werden. Leider konnte ich in der Kürze der Zeit als Kandidatin, die noch nicht im Landtag sitzt, nicht recherchieren, welche Dienste welche Daten bekommen. Ich sage Ihnen aber zu, dass ich das nach der Wahl als Abgeordnete auf meine Agenda setzen werde.