Frage von Gerhard R. • 24.03.2006
Frage an Eicke Heinicke von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Heinicke,
zu den finanziellen Folgen der Taufe für Wehrlose:
Bekanntlich werden Kinder ohne ihre Zustimmung getauft. Wenn sie später aus der Kirche austreten wollen, müssen sie in vielen Bundesländern Kirchenaustrittsgebühren(in NRW 30 Euro!)
entrichten.
Ist es mit den Menschenrechten und dem Grundgesetz vereinbar, wenn das Recht auf Weltanschauungsfreiheit von einer Geldleistung abhängig gemacht wird?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Antwort von Eicke Heinicke Bündnis 90/Die Grünen • 24.03.2006
Sehr geehrter Herr Gerhard Reth!
Danke für Ihre Frage, sie ist kurz und bündig mit NEIN zu beantworten!
Mit freundlichen Grüßen
Eike Heinicke