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Frage von Bernd H. •

Prostitution. Es gibt die Forderung nach Bestrafung von Freiern u.a. zur Eindämmung der Nachfrage. Wie ist ihre Meinung zur deutschen/schwedischen Gesetzgebung?

Mit der Novellierung der Prostitutionsgesetzgebungen in Schweden im Jahr 1998 – Verbot des Kaufs sexueller Dienstleistung – und in Deutschland im Jahr 2002 – Aufhebung der Sittenwidrigkeit – stehen sich „zwei diametral entgegengesetzte Arten, mit Prostitution umzugehen, gegenüber“.[16] (Quelle:wikipedia.de)

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Antwort von
dieBasis

Sehr geehrter Herr H..

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Da ich zu dieser Thematik und Branche keinen Bezug habe, weder persönlich noch politisch, muss ich die Antwort auf Ihre Frage allgemein halten. Gehen zwei Parteien eine Beziehung ein, geschäftlich, privat oder in welcher Form auch immer, sollten sich beide Seiten über mögliche Konsequenzen im Klaren sein.

Herzliche Grüße Egon Nagel