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Frage von Peter Alexander G. •

Frage an Eduard Oswald von Peter Alexander G. bezüglich Finanzen

Sehr geehter Herr Oswald!

Nachdem unsere Kanzlerin groß getönt hat, daß keinem Sparer/Anleger ( wir sprechen von den kleinen) sein angespartes verloren geht, würde ich gerne wissen, wie das mit Island weitergeht? Warte mittlerweile 5 Monate mindestens auf eine Erkärung bzw. auf einen Rückzahlplan, da meines Wissens die BRD die entsprechenden Zahlungen bereits geleistet hat um die Deutschen Anleger auszuzahlen, würde ich gerne wissen wie lange wir noch Island ein zinsloses Darlehen gewären? Aufgrund des Verhaltens Islands bin ich gezwungen einen Kredit aufzunehmen. Ist nicht sehr witzig.

mfG
Geiger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Geiger,

mit großem Verständnis für Ihren Unmut habe ich Ihre Schilderung gelesen. Meine Kollegen im Finanzausschuss und ich sind mit der noch nicht erfolgten Entschädigung der deutschen Kaupthing-Anleger genauso unzufrieden wie Sie. Am 9. Oktober vergangenen Jahres musste die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die BaFin ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot gegenüber der deutschen Niederlassung der Kaupthing Bank erlassen. Bereits am 30. Oktober wurde der Entschädigungsfall festgestellt. Dennoch ist bis heute nichts passiert.
Woran liegt das?
Wie so oft liegt eine zwar nicht akzeptable, aber dennoch nicht umgehbare Sachlage vor: Erst auf starken Druck aus Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien hat Island seine rechtliche Einlagensicherungspflicht überhaupt anerkannt. Dafür zolle ich der Bundesregierung und den Regierungen der beiden anderen Staaten meinen Respekt. Dann hat sich Deutschland mit den beiden anderen Ländern zu einer Vorfinanzierung der Entschädigungszahlung verabredet, um ihren Teil zu einer Lösung von Problemen wie dem Ihren zu tun. Die Rückzahlung sollte vom isländischen Staat garantiert werden. Bisher ist es jedoch nicht gelungen, abschließende Vereinbarungen über die Eckpunkte eines solchen Darlehens zu erzielen. Island stellte unakzeptable Forderungen, der Rücktritt der isländischen Regierung und die Neuwahlen schaffen zusätzliche Unsicherheiten. Somit sind der Kredit und damit die von Ihnen genannte Zahlung Deutschlands bisher nicht zustande gekommen. Eine direkte Auszahlung der Entschädigung an Sie durch den deutschen Staat kann jedoch unmöglich erfolgen, da es hierzu keinerlei vertragliche Grundlage gibt. Sie haben - unter Ausnutzung einer höheren Renditeerwartung, die selbstverständlich mit einem höheren Risiko einhergeht - Geld über die rechtlich unselbständige deutsche Niederlassung der Kaupthing Bank in Island angelegt. Die Bundesregierung verhandelt intensiv, um Island und die isländische Einlagensicherung in die Lage zu versetzen, deren Verpflichtungen nachkommen zu können. Dafür danke ich der Bundesregierung ausdrücklich. Eine Übernahme der Verpflichtungen ist jedoch rechtlich nicht möglich.

Für weiteren Unmut sorgt nun, dass in den Niederlanden und in Großbritannien - anders als in Deutschland - bereits mit der Entschädigung begonnen werden konnte. Der Grund dafür ist, dass sich die Kaupthing Bank dort freiwillig dem so genannten "Topping Up", also der zusätzlichen Deckung durch die niederländische und britische Entschädigungseinrichtung, angeschlossen hat. Damit besteht dort - anders als in Deutschland - eine nationale Rechtsgrundlage für Entschädigungszahlungen. In Deutschland hat die Kaupthing Bank davon Abstand genommen, da Höhe und Umfang der deutschen und der isländischen Sicherungssysteme identisch sind.

Ich bitte Sie um Verständnis für diese im Ergebnis für uns alle wenig befriedigende Erklärung, versichere Ihnen jedoch, dass sowohl wir im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages als auch die Bundesregierung, hier insbesondere das Bundesministerium der Finanzen, fieberhaft an einer Lösung des Problems arbeiten. Dies schließt auch das Angebot an die Kaupthing Bank ein, die organisatorische Abwicklung von Entschädigungsauszahlungen in Deutschland zu übernehmen. Bei jeder Lösung muss aber zu jeder Zeit sichergestellt bleiben, dass der bestehende Rechtsrahmen nicht überschritten wird. Mit einem Aushebeln unseres Rechtsstaates würden wir noch weitaus größeren Schaden anrichten.

Mit freundlichem Gruß

Eduard Oswald