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Frage von Jan-Peter H. •

Frage an Eduard Oswald von Jan-Peter H. bezüglich Finanzen

Aushebelung der europäischen Einlagensicherung in Zypern

Sehr geehrter Herr Oswald
Ich habe die europäische Einlagensicherung immer so verstanden, dass Einlagen in der EURO-Zone bis 100.000,- bei einer Bankeninsolvenz bzw, der Restrukturierung von Banken gesichert sind.

Bitte Erklären Sie mir, warum die Belastung von Einlagen unter 100.000,- bei der Bankenrettung in Zypern mit europäischem Recht vereinbar ist ?

Desweiteren wird in den Medien berichtet, dass das die Banksysteme in Zypern bereits so programmiert sind, dass ein vollständiges Abheben bzw. transferieren der täglich fälligen Einlagen bereits jetzt nicht mehr möglich ist, obwohl das entsprechende Gesetz noch garnicht vom zypriotischen Parlament verabschiedet ist.

Bitte erklären Sie mir, wie das mit europäischem Recht vereinbar ist ?

Als EU Bürger bin ich fassungslos, was hier passiert. Ich verliere gerade jedwegiges Vertrauen in das Funktionieren unserer europäischen Demokratie. Ich erwarte von Ihnen und der CSU eine eine Ablehnung von Bankenrettungen, bei denen die europäische Einlagensicherung ausgehebelt wird.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Homann,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. März 2013.

Wir haben eine Einlagensicherung, die europäisch geregelt ist. Damit
sind bis zu 100 000 Euro pro Anleger abgesichert. In Deutschland gibt es
dafür die Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken für die
Privatbanken und die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes
Öffentlicher Banken Deutschlands, während die Sparkassen und
Genossenschaftsbanken in ihren Verbünden gegenseitig für die
Spareinlagen haften. Als Garant für die Einlagensicherung fungiert damit
das jeweilige nationale Einlagensicherungssystem und - im Falle dessen
Ausfalls - der Nationalstaat.

Aus Gründen der Schuldentragfähigkeit Zyperns ist es nötig, dass ein
mögliches europäisches Hilfsprogramm auf rund zehn Milliarden Euro
begrenzt bleibt. Da der Finanzbedarf Zyperns aber auf rund 17 Milliarden
Euro beziffert wird, ist es nötig, dass Zypern einen Eigenanteil von
ungefähr sieben Milliarden Euro beiträgt. Durch welche Maßnahmen dies
erreicht wird, ist eine rein innerstaatliche Angelegenheit Zyperns, die
wir zu respektieren haben.

Das Heranziehen von Spareinlagen, das in der Zwischenzeit vom Parlament
Zyperns abgelehnt wurde, wäre eine Abgabe gewesen und damit nicht Teil
eines Ausfalls der Einlagensicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB