Frage an Eduard Oswald von Harald D. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Oswald,
als Kleinsparer war ich gewillt mein Geld über eine R&V Bank in eine Biogasanlage zu investieren. Dies schien eine rentable und umweltpolitisch korrekte Investition zu sein.
Leider wurde hier die Rechnung ohne gewisse Herren der Politik gemacht. Rückwirkend wurde ein Gesetz geändert (EEG2009) welches die Verütung für den in der Anlage erzeugten BIO-Strom regelt.
Nun steht der Betreiber vor der Insolvenz - Investitionen in Bioenergie, Arbeitsplätze und Vertrauen in die Verläßlichkeit der Politik wurden zerstört.
Dies alles obwohl eine Mehrheit in der Politik einem Bestandsschutz für Altanlagen positiv gegenüber steht.
Leider aber führen hier parteipolitische Interessen (wie so oft) zu keiner Entscheidung.
Nun meine Fragen:
Kann es wirklich sein das der deutsch Staat Milliarden an Euro´s in spekulierende Bänkerscharen steckt und im Gegenzug dafür ursprünglich geförderte Investitionen in den Ruin treib?
Wird die CDU/CSU ihre Parteipolitische Haltung zu diesem Thema (Koalitionsvertrag mit SPD im Bund) ihrer eigentlichen Überzeugung nachhaltig zurückstellen?
Welche Meinung Vertreten Sie zu diesem Thema?
Für eine Vertretung der Interessen der Investoren (ca. 6000 Kleinanleger) möchte ich mich bereits heute bedanken.
Mit freundlichen Grüssen
Harald Denz
Sehr geehrter Herr Denz,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29. März 2009, in dem Sie auf die erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen hinweisen, die für Sie aus der Änderung des Anlagenbegriffs im Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) folgen.
Persönlich habe ich mich von Anfang an strikt gegen eine Änderung des Anlagenbegriffs im Erneuerbaren Energien-Gesetz ausgesprochen, weil damit rückwirkend wesentliche wirtschaftliche Randbedingungen für die Betreiber von Biogasanlagen geändert werden. Es war das gute Recht eines jeden Investors, den Anlagenbegriff aus dem EEG 2004 für mehrere Anlagen, die sich in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden, in der Vergütung als Einzelanlage anzusetzen. Diese Anlagenparks wurden mit den Vergütungssätzen der jeweiligen Einzelanlagen vergütet. Eine Klarstellung des Anlagenbegriffs für Neuanlagen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen EEG errichtet werden, ist aus meiner Sicht legitim und auch begründbar. Eine Verweigerung des Bestandsschutzes für bestehende Anlagen ist aber in keiner Weise akzeptabel. Leider war es trotz intensiver und mehrmaliger Vorstöße bei unserem Koalitionspartner nicht möglich, diesen Bestandsschutz aufzunehmen. Ich unterstütze die Aktivitäten des Bundesrates, der hier auch eine Änderung in meinem Sinne anstrebt. Es ist aus meiner Sicht äußerst unbefriedigend, dass die betroffenen Anlagenbetreiber ihr Recht vor dem Bundesverfassungsgericht erstreiten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB