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Frage von Dipl.-Phys. Helmut G. •

Frage an Eduard Oswald von Dipl.-Phys. Helmut G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oswald,

gestern sah ich in der Sendung KONTRASTE mit großem Erschrecken folgenden
Bericht, den ich nur kurz zitiere:
"Straffreie Bankmanager – Die „Gummiparagraphen“ des Strafgesetzbuches

Bankmanager verdienten Millionen - und verbrannten Milliarden. Den Verursachern der Finanzkrise will jetzt die Justiz auf den Pelz rücken. Aber es ist schwer, die Spitzenmanager mit Hilfe der Strafgesetze hart und schnell zu belangen. Das bewies vor der aktuellen Bankenkrise schon der Berliner Bankenskandal. Seit mittlerweile 8 Jahren ermittelt hier die Justiz. Bis heute konnte sie keinen der Skandalbanker hinter Gitter bringen. Müssen die Strafgesetze geändert werden?

Welch ein Absturz: Die einstigen Vorzeigetypen der boomenden Wirtschaft, die hoch bezahlten Bankmanager, sind mittlerweile zu Buhmännern der Nation geworden: Gierig und verantwortungslos haben sie Millionen und Milliarden verschleudert. Moral? Fehlanzeige. Aber? Gehört nicht der, der Gelder in Millionenhöhe veruntreut hat, bestraft? Tatsächlich ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits in mehreren Fällen wegen des Verdachts auf Veruntreuung. Doch genau das nachzuweisen, dürfte für die Staatsanwälte äußerst schwierig werden, fürchtet unser Autor Norbert Siegmund, und das liegt an unseren schwammigen Strafgesetzen!"
Quelle:
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_19_03/beitrag_1.html

Als Vorsitzender des Finanzausschusses frage ich Sie, was werden Sie tun, um kriminelle Bankmanager wegen Veruntreuung von Milliarden Euro zur Verantwortung zu ziehen ? Oder sind Sie und die anderen Politiker dagegen machtlos ? Oder gilt nach wie vor das alte Motto: "Die Kleinen hängt man und die Großkopferten läßt man laufen" ?

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Gobsch
Bürger aus Halle(Saale)

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gobsch,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. März 2009. Gerne beantworte ich Ihre Fragen.

Ihre Empörung über einzelne Vorstände, Manager einzelner Banken, kann ich nachvollziehen. In den USA arbeitet z. B. der Kongress an einem Gesetz, welches eine Sondersteuer in Höhe von 90 Prozent auf Bonuszahlungen vorsieht, die Bankmanager sich ausgezahlt haben, während sie staatliche Hilfe in Milliardenhöhe in Anspruch genommen haben. Jedenfalls ist Überempfindlichkeit bei Bankmanagern angesichts der öffentlichen Kritik am Fehlverhalten einiger Kollegen nicht angebracht. Vielmehr kann erwartet werden, dass sich gerade dieser Teil unserer Wirtschaft öffentlich erklärt.

Gleichwohl gilt es zu differenzieren. Wir würden einen Fehler machen, wenn wir alle und alles über einen Kamm scheren. Es bleibt abzuwarten, ob dort, wo Manager Fehlentscheidungen getroffen haben, auch strafrechtliche Tatbestände berührt sind. Die Klärung solcher Fragen ist in guten Händen bei unseren Staatsanwaltschaften und Gerichten. Sicherlich können die Ermittlungen schwierig sein und auch strafrechtlich unter der Norm des § 266 StGB ist es nicht einfach, so genannte Veruntreuung nachzuweisen.

Ich glaube auch, dass wir auf anderen Wegen Verhaltensänderungen herbeiführen müssen und nicht zu sehr auf das Strafrecht setzen sollten. So ist jedenfalls eine Lehre aus der Bankenkrise, dass die Anreizsysteme, sprich die Vergütungsabreden, mit den Bankmanagern auf eine neue Grundlage gestellt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Bonuszahlungen. Zukünftig müssen Vorstände und Aufsichtsräte sich in der Verantwortung hierfür sehen. Die Vergütungen müssen auf Langfristigkeit und nicht auf kurzfristigen Gewinn hin neu justiert werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Neuregelung von Managervergütungen ist auf dem Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB