Frage an Eduard Oswald von Torsten W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oswald,
unser Steuer- und Abgabensystem ist extrem kompliziert. Vielleicht können Sie mir daher erklären, inwiefern mein Sohn, der neben der Schule privat Nachhilfe gibt und sich damit ca. 100€ pro Monat dazuverdient, verpflichtet ist, eine Steuererklärung zu machen? Werden solche kleinen "Steuervergehen" bestraft? Und gibt es Bestrebungen, das Steuersystem endlich transparenter zu machen?
Mit freundlichen Grüßen,
T. Wagner
Sehr geehrter Herr Wagner,
für Ihre Anfrage vom 11. März 2009 danke ich Ihnen. Grundsätzlich dienen die Vorschriften, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichten, der Sicherung des Steueranspruchs des Staates. Insofern ist es ein Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, dass alle Steuerbürger, die entsprechende Einnahmen erzielt haben, ihren gesetzlichen Verpflichtungen auch nachkommen.
Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung ist bei Ledigen die Vorschrift des § 56 Nr. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung maßgeblich. Danach muss für das zurückliegende Jahr eine Erklärung dann abgegeben werden, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 7 664 Euro betragen hat und darin keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Steuerabzug enthalten waren. Der Nachhilfeunterricht, den Ihr Sohn gibt, kann aber auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisse z.B. bei einem Nachhilfeinstitut gegeben werden. Dann kommt es in aller Regel zu einem Lohnsteuerabzug. In diesen Fällen gelten andere Vorschriften (§§ 46 Abs. 2 EStG), die möglicherweise eine steuerliche Verpflichtung für Ihren Sohn beinhalten, was ich von hier weder beurteilen kann noch darf. Letztlich dienen aber die entsprechenden Bestimmungen der Sicherung des Steueraufkommens und liegen im Interesse der Allgemeinheit.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB