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Frage von Michael S. •

Frage an Eduard Oswald von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Oswald,

im Frühjahr 2008 berichteten mehrere Tageszeitungen - u.a. Abendzeitung ( http://www.abendzeitung.de/muenchen/28568 ), Augsburger Allgemeine ( http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Politik/Artikel,-Politiker-parken-kostenlos-am-Airport-_arid,1227814_regid,2_puid,2_pageid,4290.html ) über kostenlose Frei-Park-Tickets für Bundestagsabgeordnete an den Flughäfen Frankfurt, Nürnberg und München.

Darauf hin wurden die Spendenregeln für Abgeordnete verschärft.

Am vergangenen Montag berichtet des ARD-Magazin Report-Mainz, dass es Bestrebungen gibt, diese Spendenregeln wieder zu entschärfen und das kostenlose Parken an Flughäfen wieder zu gestatten.

Können Sie diese Pläne bestätigen? Warum soll es nicht möglich sein, die Parkgebühren über die steuerfreie Kostenpauschale zu begleichen?

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schropp

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Quelle: "Parlamentsregeln - Spenden kostet" - DER TAGESSPIEGEL vom 11.02.2009

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schropp,

auf Ihre Frage nach den Spendenregeln für Abgeordnete und dem damit zusammenhängenden Thema der Parkkarten für Parkplätze an Flughäfen möchte ich Ihnen gerne antworten.

Die Spendenregeln der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erlauben es jedem Abgeordneten grundsätzlich, Spenden entgegen zu nehmen. Dies entspricht auch der Regelung in § 44a Absatz 2 Satz 4 des Abgeordnetengesetzes. Die Geschäftsordnung sieht darüber hinaus zusätzlich eine Anzeigepflicht und eine Veröffentlichungspflicht hinsichtlich erhaltener Spenden vor, was eine ausreichende Transparenz gewährleistet.

Die Entgegennahme von Parkkarten fällt unter die Spendenregel und war deshalb lange Zeit unproblematisch.

Im Jahre 2002 wurde dann jedoch das Parteiengesetz dahingehend geändert, dass die Entgegennahme von Spenden durch Parteien u.a. in den Fällen untersagt wurde, in welchen es sich um Spenden von Unternehmen handelt, die ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand stehen oder die von ihr verwaltet oder betrieben werden, sofern die direkte Beteiligung der öffentlichen Hand 25 vom Hundert übersteigt. Dies hatte seinen Grund in der gebotenen Staatsferne der Parteien, zu welcher auch das Prinzip gehört, dass der Staat Parteien nur in den vom Verfassungsgericht erlaubten Umfang finanzieren darf. Diese Regelung wurde im selben Jahr in die Geschäftsordnung des Bundestages für Spenden an Abgeordnete übernommen.

Dies hatte zur Folge, dass Parkkarten von Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mehr als 25 Prozent direkte Anteile hält, von Abgeordneten nicht mehr angenommen werden dürfen, aber gleichwohl von Unternehmen, die keine oder weniger direkte Beteiligungen der öffentlichen Hand haben.

Zudem dürfen Abgeordnete im Gegensatz zu sonstigen Vielfliegern, die derartige Parkkarten ebenfalls kostenlos erhalten, diese Karten nicht annehmen, selbst wenn sie ebenfalls unter die Vielflieger-Kategorie der Flughafenunternehmen fallen.

Diese Situation hat dazu geführt, dass manche Abgeordnete diese Regelung in Zweifel gezogen haben. Hierbei spielte nicht nur eine Rolle, dass Abgeordnete im Gegensatz zu Parteien nicht dem Prinzip der Staatsferne unterfallen, sondern im Gegenteil als Mandatsträger gerade Teil der organisierten Staatlichkeit sind. Auch sahen manche den Artikel 48 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt, wonach die Abgeordneten das Recht zur freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel haben. Abgesehen davon, dass diese Vorschrift gerade als das Gegenbeispiel für das Spendenverbot durch die öffentliche Hand angesehen werden kann, resultiert sie aus einer Zeit (1949), in der an Parkberechtigungskarten an Flughäfen nicht zu denken war. Ich will dabei offen lassen, was der Verfassungsgeber geregelt hätte, hätte er diese Entwicklung auf unseren Flughäfen tatsächlich vorhergesehen. Mir ist nicht ersichtlich, warum eine Parkkarte, die einem Abgeordneten zum Beispiel durch seine Heimatstadt erstattet oder zur Verfügung gestellt wird, problematischer sein soll als das Parkticket, das ein anderer Abgeordneter zum Beispiel von einer großen Aktiengesellschaft ohne Staatsbeteiligung erhält. Jedenfalls scheint es mir legitim, die gesamte Problematik in den dafür zuständigen Gremien unseres Parlamentes anzusprechen.

Bitte haben Sie allerdings Verständnis dafür, dass ich nicht aus vertraulichen Sitzungen berichten möchte, zumal ich persönlich selbst nicht Teilnehmer war. Gleichwohl kann ich Ihnen mitteilen, dass noch keine Beschlüsse gefallen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB