Frage an Eduard Oswald von Gerhard R. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Oswald,
es geht um Großspenden der Banken an Parteien nach(!)
Inanspruchnahme des Rettungspakets.
Auszug aus meiner heutigen Mail an den Bund der Steuerzahler:
"... nach meinen Informationen ist jetzt folgender Fall(Beispiel)
rechtlich möglich:
Eine Bank erhält 2 Milliarden aus dem Rettungspaket und überweist anschließend eine Großspende von 100.000 Euro an eine Regierungspartei oder die FDP.
In Abgeordnetenwatch konnte(oder wollte) mir der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Otto Fricke(FDP), nicht mitteilen, ob die FDP diese Spende annehmen würde.
Bei einer Annahme wäre vom Mißbrauch des Rettungspakets auszugehen, da die Mittel zweckentfremdet verwendet werden.
In Fällen dieser Art würde die Parteispende beweisen, daß über die Bedürftigkeit hinaus Steuergelder bewilligt wurden.
Bei einer Annahme der Spende beteiligen sich die Parteien an der Verschwendung von Steuergeldern.
Daß die Möglichkeit der "politischen Korruption" hinzukommt, ist bereits allgemein bekannt.
Hier sind gesetzliche Regelungen erforderlich, da andernfalls die Mißbrauchsgefahr zu groß ist."
Würde die CSU eine Spende der geschilderten Art annehmen?
Andernfalls: Halten Sie wegen der Mißbrauchsgefahr gesetzliche Regelungen für erforderlich?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 10. Februar 2009. Gerne möchte ich zu dem von Ihnen dargelegten Sachverhalt Stellung beziehen.
In der Bundesrepublik Deutschland wird auf Grundlage des Parteiengesetzes geregelt, wie sich Parteien finanzieren und in welcher Höhe sie staatliche Mittel als Teilfinanzierung erhalten. Maßstab für die Verteilung dieser Mittel ist die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft. Dies wird zum einen daran gemessen, wie viel Stimmen eine Partei bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den jeweils letzten Landtagswahlen erzielt hat.
Zum anderen wird der Umfang der Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge und rechtmäßig erlangten Spenden zugrunde gelegt.
In Artikel 21, Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es hierzu:
"Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. (...) Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben."
Hieraus resultieren die jährlich eingereichten Rechenschaftsberichte deutscher politischer Parteien, welche detaillierten Aufschluss über deren Einnahmen und Ausgaben sowie über ihr Vermögen geben. Diese Berichte werden vom Bundestagspräsidenten geprüft und veröffentlicht.
Einzelspenden über 50.000 Euro müssen demgemäß dem Bundestagspräsidenten sofort gemeldet werden. Dieser ist verpflichtet, diese Informationen zeitnah zu veröffentlichen. Kleinere Spenden zwischen 10.000 und 50.000 sind mit zweijähriger Verspätung den Rechenschaftsberichten der Parteien zu entnehmen.
Ferner verbietet das Parteiengesetz Spenden von Unternehmen, an denen die öffentliche Hand einen Anteil von mehr als 25 Prozent hält. Durch die Rekapitalisierung der Commerzbank über den SoFFin ist der Staat mit 25 Prozent plus einer Aktie an dem Unternehmen beteiligt. Somit ist die Annahme von Spendengeldern durch die Commerzbank oder anderen Banken, an denen Staat beteiligt ist, bereits gesetzlich verboten.
Die Spenden der Commerzbank AG wurden im Jahr 2008 aber bereits im März überwiesen – zu einem Zeitpunkt also, zu dem die weitere Entwicklung des Finanzmarktes nicht absehbar war und zu dem der Staat über keine Beteiligung verfügte.
Ich verwehre mich daher gegen die Behauptung, die Zahlung von Bankenhilfen resultiere oder werde gar gefördert durch Parteispenden dieser Kreditinstitute. Steuergelder werden durch die Bundesregierung verantwortungsbewusst und nachhaltig im Interesse des Gemeinwohls eingesetzt.
Ich gebe in diesem Zusammenhang gerne zu, dass die Dimension der zur Verfügung gestellten Gelder in der etablierten Diskussion um Haushaltskonsolidierung erschrecken mag. Ich möchte jedoch die Relevanz staatlicher Maßnahmen zur Stärkung des Finanzmarktes betonen. Die Welt befindet sich derzeit in der wirtschaftlich schwierigsten Situation seit 60 Jahren. Die Finanzkrise ist nicht ausgestanden. Die negativen Auswirkungen auf die Realwirtschaft und die Menschen werden keinen Bogen um Deutschland machen.
Die Bundesregierung hilft mit den Instrumenten des Bankenpaketes deshalb nicht bloß einzelnen Bankinstituten, sondern der deutschen Volkswirtschaft insgesamt. Denn die Wirtschaft – vom Großunternehmen bis zum Kleinunternehmer – ist auf Kredite der Banken angewiesen. Es ist im Interesse von Unternehmern, Beschäftigten und Sparerinnen und Sparern, dass die Banken in Deutschland stabil sind und bleiben.
Auch in Zeiten der Finanzkrise bleiben Spenden jedoch elementarer Bestandteil der Parteienfinanzierung – auch für die CSU. Diese Spenden haben dabei keinen korrumpierenden Hintergrund. Sie sind vielmehr Bestandteil der deutschen Parteifinanzierungskultur. Ich halte dabei die im Parteiengesetz festgelegten Veröffentlichungspflichten der Parteien für ausreichend, um Missbrauch auch weiterhin zu verhindern.
Ich hoffe, ich konnte mit meinen Ausführungen ihren Unmut lindern und Ihnen die notwendigen Informationen geben.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB