Frage an Eduard Oswald von Sebastian F. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Herr Oswald,
ich habe eine Frage zu dem Thema Pendlerpauschale. Mich hat es natürlich sehr gewundert, dass die Bundesregierung damals beschlossen hat, dass die ersten 20km nicht anzurechnen sind. Mich wundert aber, dass dies nicht umgekehrt gemacht wurde.
Ich würde gerne Ihre Meinung und Stellungsnahme zu dem Vorschlag haben, dass die Pendler nur eine bestimmten Weg zur Arbeit anrechnen lassen können. Über die genauen Kilometer kann man ja noch diskutieren, d.h. ob man nun 50, 70 oder 100 km nur anrechnen lassen kann, ist natürlich subjektiv zu beurteilen. Aber die übrigen Kilometer sollten entweder überhaupt angerechnet werden, oder nur noch sehr gering.
Meine Begründungen:
Man sollte doch innerhalb von 50/75/100 km einen Job finden, falls dies nicht möglich ist, so sollte man entweder umziehen oder die weite Entfernung aus persönlicher Tasche bezahlen. Wieso muss die Gesellschaft dafür aufkommen, wenn manche Leute über 100km täglich zur Arbeit fahren. Dies ist Luxus und die Personen sollten dies doch dann auch selber tragen.
Man muss sich auch mal überlegen, wie die Umwelt unter diese Vergütung leidet. Die Personen würden doch, wenn Sie näher an ihrem Wohnort leben, doch umweltfreundlicher leben.
Man kann sich auch überlegen, ob man die Anrechenbarkeit ab z.B. dem 71ten Kilometer ganz abschafft, oder ob man danach für jeden weiteren Kilometer einen Cent abziehen würde. Bsp:
1ter KM: 25 Cent
2ter KM: 25 Cent
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69ter KM: 25 Cent
70ter KM: 25 Cent
71ter KM: 24 Cent
72ter KM: 23 Cent
73ter KM: 22 Cent
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94ter KM: 1 Cent
Man kann natürlich hier sowohl die Anzahl der "vollen" Kilometer, also auch die Beträge, und die Abschwächung nach den "vollen" Kilometer unterschiedlich setzen, jedoch sollte man bedenken, dass hier durch Steuern gespart werden, die Umwelt geschont wird und die Besteuerung gerechter wird.
Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort als Vorsitzender des Gremiums Finanzen und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Sebastian Fanders
Sehr geehrter Herr Fanders,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. Dezember 2008. Gern beantworte ich Ihre Frage.
Zur Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer habe ich, hat meine Partei, die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale, d. h. 0,30 Euro ab dem ersten Kilometer, gefordert. Nichts anderes hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, was zu begrüßen ist.
Seinerzeit anlässlich der Einschränkung der Pendlerpauschale standen Konsolidierungsanstrengungen für den Bundeshaushalt im Vordergrund. Man hat auf die gänzliche Streichung der Pendlerpauschale verzichtet, um den Fernpendlern nicht zusätzliche Belastungen zuzumuten bzw. die Ausübung einer Arbeit und möglicherweise auch die Annahme einer Arbeit in weiter Entfernung vom Wohnort zu ermöglichen bzw. zu fördern.
Gerade in ländlichen Räumen ist unübersehbar, dass weite Strecken von und zur Arbeitsstelle zu fahren sind. Und es ist oft auch nicht ohne Weiteres möglich, näher an den Arbeitsort zu ziehen: Am Wohnort sind Verwandte, Bekannte und Freunde, die Kinder gehen dort zur Schule usw. und so fort. Vor diesem Hintergrund soll es möglich sein, dass jemand einer Arbeit in größerer Entfernung vom Wohnort nachgeht bzw. sich zu einer Arbeitsaufnahme entschließt, ohne dass er gleich seine gesamten Lebensverhältnisse ändern muss. Hierbei ist nicht ausgeschlossen – und das ginge in die von Ihnen überlegte Richtung -, dass nach einer gewissen Zeit, etwa wenn sich der Arbeitsplatz als sicher herausgestellt hat bzw. die Probezeit zu Ende ist, dass dann auch der Lebensmittelpunkt in die Nähe oder an den Ort des Arbeitsplatzes verlagert wird. Sie sollten aber auch die familiären Bindungen und persönlichen Kontakte gerade im Vereinsleben für den Menschen als besonders wichtig und bedeutsam anerkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB