Frage an Eduard Oswald von Gertrud B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oswald,
Ich habe bis heute kein Verständnis dafür, das angelegte Sparguthaben von Bürger versteuert werden und das schon seit viele Jahre.
Ist diese Methode nicht unsinnig?
Da doch das Geld was ein Arbeiter auf sein Sparbuch bringt, schon durch den Lohn versteuert wurde.
Können Sie das nachvollziehen, das einige Bürger das als "Raub" ansehen?
Oder darf der Bürger wieder anfangen in seine Strümpfe zu sparen?
Mit welcher Berechtigung bedient sich der Staat an die schon versteuerten Gelder von Bürger?
Ich bin überzeugt Sie kennen die Antwort.
mit freundlichen Gruß
Gertrud Boußeljot
Sehr geehrte Frau Boußeljot,
haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre instruktive Anmerkung, die den Kern der Besteuerung trifft, nämlich die Frage, ob bereits versteuerte Beträge ein weiteres Mal versteuert werden dürfen. Besteuert werden bei Sparguthaben allein die Kapitalerträge, die über dem Sparerfreibetrag liegen. Im Spannungsbogen zu einer verbesserten privaten Altersvorsorge stehen die Fragen der Einführung einer Abgeltungssteuer und der Kapiatalertragssteuer.
Erträge aus Kapitalvermögen unterliegen in fast allen europäischen Staaten der jeweiligen Einkommensteuer. Schließlich fließen Ihnen Gelder zu, die Sie erwirtschaftet haben.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB