Frage an Eduard Oswald von sonja B. bezüglich Finanzen
Wie soll die Edw die längst fällige Anlegerentschädigung im genannten Schadensfall bewerkstelligen, wenn dieser der dafür benötigte Geldbetrag über Jahre nicht zur Verfügung stehen wird? Wird in diesem Fall und ev.anderen gleichgelagerten Entschädigungsfällen im Augenblick nur geschwätzt .Jedenfalls ist die Haltung der Abgeordneten und der Bundesregierung , die eine Kreditaufnahme der Edw 2007 verhinderten m.e. schein - heilig und nicht vertrauenserweckend. Alle Beteiligten sollten sich nun endlich vorrangig um die Lösung des Entschädigungsfalles Phoenix Kapitaldienst im Sinne der ca 30.000 Kleinanleger kümmern und nicht mit der EDW auf Zeit ,ev. sogar Verjährung setzen. MfG
Sehr geehrte Frau Bork,
gern beantworte ich Ihr Schreiben. Die Beantwortung hat etwas Zeit in Anspruch genommen, da ich um Unterrichtung durch die Bundesregierung gebeten hatte. Diese Unterrichtung liegt nun vor und ergibt folgendes Bild bzw. folgenden aktuellen Sachstand:
Die EdW ist ein zum Zweck der Entschädigung von Anlegern nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) zur Umsetzung der EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie (97/9/EG) errichtetes, nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die EdW bezieht Einnahmen durch Jahresbeiträge ihrer Mitglieder in Höhe von ca. 3 bis 4 Millionen Euro. Des Weiteren kann die EdW nach dem EAEG Sonderbeiträge erheben und Kredite aufnehmen, sofern Jahresbeiträge für Entschädigungsleistungen nicht ausreichen. Diese Mittel reichten bis zum Entschädigungsfall "Phoenix" stets aus, um Entschädigungsfälle abzudecken.
Durch den Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH (einer der damals größten Beitragszahler der EdW) im Jahr 2005 wird die EdW im Laufe der nächsten Jahre voraussichtlich einen Entschädigungsbetrag von insgesamt rund 200 Millionen Euro an die geschädigten Anleger leisten müssen. Aufgrund von derzeit anhängigen Rechtsstreiten über den Insolvenzplan und Aussonderungsrechte von Anlegern gegen die Insolvenzmasse, welche voraussichtlich noch einige Jahre andauern werden, steht die exakte Höhe der einzelnen Ansprüche und damit auch der genaue Gesamtbetrag der Entschädigungen noch nicht fest. Die EdW bemüht sich daher, um eine Feststellung von Teilentschädigungen. Anhand von Daten des Insolvenzverwalters der Phoenix Kapitaldienst GmbH, welche die EdW im Oktober 1008 erhalten hat, ist nun eine verlässliche Grundlage für die Berechnung der Teilentschädigungen gegeben. Diese Teilentschädigungen belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von rund 128 Millionen Euro. Mit der Feststellung der einzelnen Ansprüche, mit der die EdW im November 2008 begonnen hat, beginnt jeweils eine gesetzliche Auszahlungsfrist von sechs Monaten (§ 8 Abs. 4 EAEG) zu laufen. Hiernach werden die ersten Entschädigungsansprüche ab April 2009 gegen die EdW fällig.
Zur Vorfinanzierung einer ersten Tranche von Teilentschädigungen im Entschädigungsfall "Phoenix" hatte die EdW bereits im Dezember 2007 Sonderbeitragsbescheide in einer Gesamthöhe von 30 Millionen Euro erlassen. Hiergegen hat die überwiegende Anzahl der Beitragspflichtigen Rechtsmittel eingelegt. Durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. September 2008 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren wurde die Erhebung von Sonderbeiträgen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren untersagt. Über den gegen diese Entscheidung eingelegten Rechtsbehelf wird voraussichtlich erst im Sommer 2009 entschieden. Eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Beiträge ist nicht vor Sommer 2010 zu erwarten.
Es ist der EdW somit bis auf Weiteres nicht möglich, Sonderbeiträge zu erheben bzw. bereits eingenommene Sonderbeiträge für Entschädigungen zu verwenden. Private Kredite sind für die EdW wegen ihrer derzeit unsicheren Beitragslage und der gegenwärtigen Situation am Finanzmarkt nicht erhältlich. Ohne ein Darlehen des Bundes wäre die EdW nicht in der Lage, ihre gesetzlichen Pflichten nach dem EAEG und der EU-Richtlinie 97/9/EG zu erfüllen und die demnächst fällig werdenden Entschädigungen der "Phoenix"-Anleger zu leisten.
Der Zusammenbruch einer gesetzlichen Sicherungseinrichtung des deutschen Kapitalmarktes wäre in der derzeitigen Situation ein äußerst negatives Signal für den Kapitalmarkt. Durch die Rettungsmaßnahmen der Bundesregierung wird das Vertrauen in die Stabilität des deutschen Finanzsystems derzeit mit großem Einsatz gesichert (Errichtung des Finanzmarktstabilisierungsfonds, "Garantieerklärung" der Bundeskanzlerin und des Bundesministers der Finanzen für Einlagen). Ein Zusammenbruch des staatlichen Sondervermögens EdW würde diese aufwändigen Maßnahmen zur Vertrauensbildung konterkarieren und den Finanzmarkt möglicherweise erneut destabilisieren.
Um die finanzielle Leistungsfähigkeit der EdW zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten kurzfristig wieder herzustellen, beabsichtigt das Bundesministerium der Finanzen, der EdW noch im Jahre 2008 auf Grundlage einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ein verzinsliches Darlehen des Bundes in Höhe der demnächst fälligen Teilentschädigungen von 128 Millionen Euro zuzusagen.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB