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Eduard Oswald
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Frage von Kreszenzia F. •

Frage an Eduard Oswald von Kreszenzia F. bezüglich Senioren

warum 2er lei Mass bei Behandlung von bestehenden Verträgen:
wie aus Politikermund zu hören ist, kann in der derzeitigen Bankenkrisensituation bei den Bankenmanagern keine Kürzung der aberwitzigen Gehälter und Abfindungen vorgenommen werden, da diese ja vertraglich geregelt und somit bindend sind, wenn keine Finanzansprüche an öffentl. Gelder gestellt werden. Ich möchte Sie fragen, warum bei ca. 1 Mio. Rentnern ein sehr massiver Eingriff in bestehende Alt-Lebensversicherungsverträge/ Direktversicherungen dahimgehend rückwirkend vorgenommen wurde,. daß bei Auszahlung dieser 20-bis 30 jährigen Altverträge nachträglich der volle Sozialversicherungsbeitrag hochgerechnet auf 10 Jahre in Abzug gebracht wird. Pacta sunt servanta d.h.Verträge sind einzuhalten, gilt dieser Grundsatz nur bei Millionengehältern, die vertraglich abgesichert sind?????

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Felfernig-Winkler,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22. Oktober 2008. Gern beantworte ich Ihre Fragen.

Bei der so genannten Direktversicherung schließt der Arbeitgeber einen Vertrag (Lebensversicherung) für seinen Angestellten ab und beteiligt sich an den monatlichen Beiträgen. In dieser Form handelt es sich um eine Form der Lohn- bzw. Gehaltszahlung, auf die die gesetzlichen Steuern und Sozialversicherungsabgaben entfallen. Die Kapitalsumme bei einer solchen Versicherung wird zu einem vereinbarten Lebensjahr fällig und kann je nach Wahl in einer Summe oder auch in monatlichen Raten gezahlt werden. Auszahlungen aus einer Direktversicherung unterliegen grundsätzlich der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig davon, ob die Auszahlung einmalig oder als monatliche Rate erfolgt. Diese Entscheidung des Gesetzgebers wurde im Mai d. J. vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass kein Grund erkennbar sei, warum Rentner je nach Auszahlungsvariante ihrer Betriebsrente unterschiedlich behandelt werden sollten, zumal der Anspruch derselbe sei. Das Bundesverfassungsgericht hatte deshalb die Verfassungsklage zweier Senioren abgewiesen (1 BvR 1294/07). Deren Klage war bereits auch vor dem Bundessozialgericht erfolglos geblieben.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB