Frage an Eduard Oswald von Detlef B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Herr Oswald,
am 24.9. d.J. hat der Finanzausschuss in geheimer (!) Sitzung über die allseits bekannte Problematik KFW, IKB usw. beraten. Warum war diese Sitzung geheim?
Es sind Beträge im 3-stelligen Millionenbereich verbrannt worden, die, ob nun direkt oder indirekt, zu Lasten des Steuerzahlers gehen. Hat der Steuerzahler kein Recht zu erfahren, was dort vorgegangen ist? Hat der Steuerzahler kein Recht zu erfahren, wer Verantwortung trägt, sei es, dass es um die Verantwortung der Manager der KFW geht, sei es, dass es um ein Versagen des Verwaltungsrats, mehrheitlich mit führenden Politikern besetzt, geht? Was hat die Politik zu verbergen? Kann es sein, dass es nur darum geht eine offene Konfrontation zwischen den Ministern Steinbrück und Glos zu vermeiden om denden Koalitionsfrieden zu sichern?
Ein derartiges geheimes Vorgehen schürt ein weiteres Mal das Misstrauen des Bürgers in die Politik. Ich denke, dass ein öffentlich tagender Untersuchungsausschuss zwingend nötig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Böttcher
Sehr geehrter Herr Böttcher,
danke für Ihr Schreiben vom 25. September 2008. Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:
Die Unterrichtung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Verkauf der IKB durch Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und den Vorstandsvorsitzenden der KfW Bankengruppe Dr. Ulrich Schröder erfolgte auf Antrag der Bundesregierung in geheimer Sitzung des Ausschusses. Eine umfassende und vollständige Information des Parlamentes bzw. seiner zuständigen Ausschüsse war nur dann gewährleistet, wenn einerseits auch über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen, einschließlich der Bieter für die IKB, berichtet werden konnte, zugleich aber die nach unserem Grundgesetz und unserer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu wahrenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie das Steuergeheimnis hinreichend geschützt sind. Dieser Schutzberechtigung wird im Wege des gewählten Verfahrens – geheime Sitzung – Rechnung getragen; zugleich bleiben die Rechte des Parlamentes in seiner Kontrollfunktion gegenüber der Regierung gewahrt.
Im Ergebnis der Unterrichtung durch die Bundesregierung und den KfW-Vorstandsvorsitzenden im Rahmen auch dieser Sitzung lässt sich feststellen, dass Alternativen zum Verkauf der IKB – wie z. B. eine Fortführung der IKB im Mehrheitsbesitz der KfW oder eine so genannte geordnete Abwicklung oder auch eine Insolvenz der IKB – mit guten Gründen verworfen wurden. Eine Insolvenz der IKB hätte hierbei zu einem weitreichenden Vertrauensverlust und zu einem großen Schaden für den Finanzplatz Deutschland geführt – mit negativen Folgen für Wachstum und Beschäftigung.
Soweit Sie die Überweisung der KfW an Lehman Brothers ansprechen, hat sich im Zuge der Information durch Vorstandsvorsitzenden Dr. Schröder bestätigt, dass hierfür personelle und organisatorische Mängel in der KfW verantwortlich waren, die so nicht vorkommen durften und nicht vorkommen dürfen. Die Prüfung des Fehlverhaltens der Verantwortlichen und die hieraus zu ziehenden Konsequenzen dauern an.
Im Zuge der nunmehr verstärkt einsetzenden Diskussion über eine Neuordnung der KfW wird auch über eine neue Struktur des Verwaltungsrates zu beraten und zu entscheiden sein. Dr. Schröder hatte in der Diskussion mit uns Abgeordneten bemerkt, es sei zu entscheiden, ob man mit der KfW in Zukunft eine Bank und eben keine Behörde betreiben wolle. Ich kann mich dieser Haltung nur anschließen und plädiere ganz eindeutig dafür, die KfW als Bank zu betreiben und alles Notwendige dafür in die Wege zu leiten. Nach meinem Eindruck ist der neue Vorstandsvorsitzende dafür der richtige Mann am richtigen Platz zur rechten Zeit.
Auch ein öffentlich tagender Untersuchungsausschuss wäre zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie des Steuergeheimnisses verpflichtet und könnte spätestens dann, wenn solche Rechte berührt wären, nicht mehr öffentlich, sondern dann eben auch nur geheim tagen.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB