Frage an Eduard Oswald von Andreas H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oswald,
ich hätte zwei Fragen bzgl. Finanzen:
Wie will man mir als Durchschnittsverdiener und Leistungsträger (kein Spitzenverdiener lt. statistischem Bundesamt) erklären, dass ich immer weniger Geld zur Verfügung habe? Es kann nicht angehen, dass ich eine tarifliche Gehaltserhöhung bekomme und mir netto nur 46% bleiben?
Ist es sozial, dass ICH 54 % meines Einkommens an den Staat abtreten muss? Ich bin für Steuern, aber es soll gerecht und nicht aasgeiermäßig sein, frei nach dem Motto, nimm denen, die sich nicht wehren und keine Lobby haben.
Warum werden ab nächstes Jahr die Einkünfte aus Aktiengewinnen versteuert? Ich habe durch die aktuelle Finanzkriese mehrere EUR verloren, hier bekomme ich keine Subventionen vom Staat. Hätte ich jedoch mehrere EUR Gewinn erzielt, so müsste ich wieder Geld abtreten. Dies will und kann ich nicht verstehen, warum ich für Verluste selbst haften muss und für Gewinne ich mit dem Staat teilen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Huber
Sehr geehrter Herr Huber,
für Ihre e-Mailzuschrift zum Einkommensteuertarif und zur Besteuerung von Gewinnen aus Aktiengeschäften danke ich Ihnen.
Der geltende Einkommenssteuertarif hat einen linear-progressiven Verlauf. Dies bedeutet, dass die Steuerbelastung mit entsprechendem Einkommen ansteigt. Der Tarifverlauf trägt sozialen Gesichtspunkten der Besteuerung Rechnung, da kleinere Einkommen bei dieser Form der Besteuerung entlastet oder vollständig freigestellt werden und wirtschaftlich stärkere Einkommensbezieher einen anteilig höheren Steuerbetrag leisten. Der Tarifverlauf bildet damit den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ab, indem der wirtschaftlich Leistungsfähigere mit einem höheren Prozentsatz seines Einkommens zum Staatswesen beiträgt, als der wirtschaftlich Schwächere.
In den vergangenen Jahren ist allerdings die Einkommensteuerbelastung allein dadurch angestiegen, dass die Einkommen durch Anpassung an die Preisentwicklung zugenommen haben (sog. kalte Progression). Im Ergebnis kommt es also zu einem höheren Einkommensteuertarif, obwohl sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unter Einbeziehung der Inflation nicht verändert hat. Hierin liegt eine für die Betroffenen problematische Entwicklung und der Gesetzgeber wird sich mit der Frage auseinanderzusetzen haben.
Was die Verrechnung von Veräußerungsverlusten bei Aktiengeschäften betrifft, möchte ich darauf verweisen, dass derzeit eine Verlustverrechnung mit Veräußerungsgewinnen - jeweils innerhalb der 1-jährigen Haltedauer - möglich ist. Dies bestimmt § 23 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz. Nach Einführung der Abgeltungsteuer wird für Aktiengeschäfte ab 1. Januar 2009 ein Verlustverrechnungstopf bei den Banken eingerichtet, in dem aufgelaufene Verluste mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB