Frage an Eduard Oswald von Gunther A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Oswald,
in allen bisherigen Abstimmungen dieser Legislaturperiode haben Sie so abgestimmt wie der Großteil Ihrer Fraktion. Nur bei der Abstimmung über die Änderung des Stammzellenschutz-gesetzes wurde der Fraktionszwang explizit aufgelöst. Daher nun meine Frage an Sie, der Sie ja erst über die Landesliste der Partei in den Deutschen Bundestag eingezogen sind:
In Artikel 38 Absatz 1 heißt es "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Sind Sie wirklich nur Ihrem Gewissen unterworfen oder doch mittels Zwang an Aufträge und Weisungen Ihrer Partei gebunden?
(p.s. : wenn Sie nur Ihrem Gewissen unterworfen sind, wie können Sie dann nach der Zustimmung zur Verschleuderung von Volksvermögen per Privatisierung der Deutschen Bahn noch ruhig schlafen?)
Sehr geehrter Herr Andersen,
danke für Ihre Zuschrift.
Übrigens: Ich bin als Abgeordneter des Wahlkreises Augsburg-Land, zu denen die Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg gehören, direkt gewählt und nicht über die Landesliste, wie Sie vermuten. Bei allen Entscheidungen im Deutschen Bundestag fühle ich mich völlig frei und bin keinen Weisungen oder Vorgaben unterworfen. Wir haben in unserer Fraktion eine sehr ausführliche Diskussion über alle Sachverhalte. Dabei bringe auch ich meine Vorstellungen mit ein, so dass ich mich dann auch in der Entscheidung meiner Fraktion wiederfinde. Alle Abstimmungen im Deutschen Bundestag treffe ich in Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern meiner Heimat und in Verantwortung gegenüber unserem Land.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Eduard Oswald, MdB