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Eduard Oswald
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Frage von Jürgen V. •

Frage an Eduard Oswald von Jürgen V. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oswald,

was halten Sie von einer generellen Regelbesteuerung auf Einkommen für alle Schichten der Gesellschaft?
Was ich damit meine ist, das wenn ein Steuerlicher Prozendsatz von z.B. 30% festgelegt wird und jemand 1000.-€ verdient er dann 300.-€ Abgaben hat.
Bei einem Verdienst von 10000.-€ wären es 3000.-€ und bei 100000.-€ dann 30000.-€ an Abgaben.
Es gibt keinen Mindest- und Höchststeuersatz mehr.
Somit wäre das Steuersystem gerechter und nicht nach Status, Stellung oder Titel gegliedert.

Mfg
J. Vogel

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Vogel,

für Ihre Zuschrift danke ich Ihnen.

Der Vorschlag, einen mit 30 Prozent anzusetzenden Steuersatz einheitlich auf alle Einkommen unabhängig von deren Höhe anzuwenden, würde sicherlich einen Gewinn an Einfachheit und Durchschaubarkeit des Steuerrechts mit sich bringen. In dieser Hinsicht ist Ihr Vorschlag bemerkenswert und hat den Vorzug, dass jeder Bürger ohne weiteres durch einen einfachen Rechenschritt seine steuerliche Belastung feststellen könnte.

Nach dem geltenden Tarif ist dies nicht derart einfach. Der aktuelle Einkommensteuertarif besteht aus mehreren Zonen. Er beginnt mit einer Nullzone, bei der unterhalb von 7.664 Euro/Jahr keine Besteuerung stattfindet. Dieser Grundfreibetrag und die linearprogressive Gestaltung des weiteren Tarifverlaufs tragen sozialen Gesichtspunkten der Besteuerung Rechnung. Im Ergebnis werden kleine Einkommen von der Besteuerung entlastet oder vollständig freigestellt und wirtschaftlich stärkere Schultern werden zu einem anteilig höheren Steuerbetrag - in der Spitze bis zu 45 Prozent - herangezogen. Der Tarifverlauf trägt damit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung. Der wirtschaftlich Leistungsfähigere trägt mit einem höheren Prozentsatz seines Einkommens zum Staatswesen bei als der wirtschaftlich Schwächere.

Dies wird deutlich, wenn man den geltenden Tarif auf die von Ihnen genannten Einkommen anwendet: Der ledige Steuerpflichtige mit einem Jahreseinkommen von 1000 Euro zahlt keine Steuer, bei einem Einkommen von 10000 Euro beläuft sich die Einkommensteuer auf 398 Euro und bei einem solchen von 100000 Euro auf 34086 Euro. Im Vergleich würden also bei einem einheitlichen Steuersatz von 30 Prozent kleine Einkommen relativ stark belastet, während der Spitzenverdiener eine Entlastung von über 4000 Euro erhielte.

Nach meiner Auffassung hat sich die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als dem beherrschenden Grundsatz im deutschen Einkommensteuerrecht bewährt. Mit ihr wird die gleichmäßige und gerechte Besteuerung aller Bürger gesichert.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB