Frage an Eduard Oswald von Hans-Peter S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oswald,
heute morgen steht in der Tageszeitung, dass das Einkommen von Rentnern nur bis 16.800 € steuerfrei ist und alles darüber mit 56 % zu versteuern ist. Meine Frage lautet, ob das wieder eine der üblichen Zeitungsenten, eine verfälschte Darstellung oder bittere Realität ist.
Es kann doch wohl nicht sein, dass, wenn ich mehr Rente als den o.a. Betrag bekomme, ich von diesem Mehr an Rente 56 % versteuern muss?
Oder ist vielleicht damit „nur“ gemeint, dass wenn ich zur Rente etwas hinzuverdiene und das den o.a. Betrag übersteigt, ich davon 56 % Steuern zahlen muss?
Über eine Antwort, die mir bestätigt, dass es sich um eine Zeitungsente handelt, würde ich mich sehr freuen. Wenn die Zeitungsinformation allerdings bittere Realität ist, müsste ich meine Lebensplanung, die bisher darauf ausgerichtet ist, mich mit genügend Einkommen im Rentenalter sozial zu engagieren, komplett ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Stienen
Sehr geehrter Herr Stienen,
für Ihre Anfrage zur Rentenbesteuerung danke ich Ihnen. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie durch die von Ihnen zitierte Pressemeldung beunruhigt sind. Ich möchte deshalb durch einige Erläuterungen versuchen, zur Klärung beizutragen.
Mit dem Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 hat der Gesetzgeber den schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Renten vollzogen. Er folgte damit einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2002, indem er die Bezüge von Rentnern jahrgangsweise zunehmend der Besteuerung unterwirft. Im Gegenzug werden die während des Erwerbslebens zur Altersvorsorge gezahlten Beiträge mit steigender Tendenz von der Einkommensteuer freigestellt.
Ich verstehe, dass Ihr besonderes, in der e-Mail geäußerte Interesse der steuerlichen Erfassung der Renten in der Rentenbezugsphase gilt. Je nach Renteneintritt ist der Anteil, der der Besteuerung zu unterwerfen ist, unterschiedlich und steigt mit den Jahren an. Bei einem Rentenbeginn im laufenden Jahr werden beispielsweise nur 56 % der Rentenzahlung, bei einem Renteneintritt im Jahre 2020 jedoch 80 % der Auszahlung der Einkommensteuer unterworfen. Dies bedeutet aber nicht, dass - auf das Jahr 2008 bezogen - die Rente mit 56 % besteuert wird. Vielmehr sind 44 % steuerfrei. 56 % der Auszahlung werden der Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz zugeführt, der je nach Höhe der Einkünfte und Abzüge variieren kann und auch bei 0 % liegen kann. Weitere Einzelheiten hat das Bundesministerium der Finanzen in einer Broschüre erläutert: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3404/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/20176__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf Ich hoffe, mit meinen Erläuterungen und den Hinweisen aus der Broschüre zur Klärung Ihrer Fragen beigetragen zu haben. Sollten sich im Einzelfall noch weitergehende Fragestellungen herausstellen, empfehle ich, steuerliche Beratung in Betracht zu ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB