Frage an Eduard Oswald von Siegfried S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oswald!
Als Vorsitzender des Finanzausschusses sind Sie ja sicherlich mit den überlebenslang gültigen Steuernummern vertraut, deren Versand an alle Bundesbürger gerade gestartet ist.
Nun lese ich heute mit Verwunderung, daß die ersten Empfänger dieser Steuernummern sich über völlig falsche Daten beschweren ( http://www.heise.de/newsticker/Kommunen-melden-grobe-Fehler-bei-Ausgabe-der-neuen-Steuernummer--/meldung/114161 ).
Wenn es nicht so traurig und beschämend wäre, könnte man ja darüber lachen - allerdings zeigen die im Artikel genannten Beispiele doch ein geradezu verheerendes Bild von der (Nicht-) Kompetenz, mit der in den zuständigen Stellen mit diesen doch ziemlich vertraulichen Daten umgegangen wurde.
Ist Ihnen angesichts dieser Vorfälle nicht mulmig bei dem Gedanken, daß da eine riesige Datensammlung erstellt wurde, die offensichtlich nicht mehr überprüfbar ist ?
Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Schlosser
Sehr geehrter Herr Schlosser,
vielen Dank für Ihre Zuschrift zur steuerlichen Identifikationsnummer.
Ich kann die Besorgnis, die Sie mit Ihrem Schreiben zum Ausdruck bringen, nachvollziehen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bedarf des besonderen staatlichen Schutzes. Wenn Bürger den Eindruck haben, der Schutz ihrer persönlichen Daten sei nicht gesichert, muss das ernst genommen werden.
Nach der mir vorliegenden Einschätzung der Stadt Stade sind die dort aufgetretenen Fehler bei der Vergabe der Identifikationsnummern mit großer Wahrscheinlichkeit in der Kommunikation der verschiedenen Systeme aufgetreten. Nach der Fehlerursache wird derzeit noch gesucht. Es ist aber aus meiner Sicht wichtig festzuhalten, dass Daten nicht in falsche Hände gelangt sind und es sich um ein begrenztes technisches Problem handelt.
Mit der Identifikationsnummer, die mit dem Steueränderungsgesetz 2003 eingeführt worden ist, stellt sich Deutschland auf einen Standard, der in anderen Mitgliedstaaten der EU bereits weit verbreitet ist. Es entspricht auch den Empfehlungen der OECD zur Taxpayer Identification Number. Im Verlauf der seinerzeitigen parlamentarischen Erörterung im Jahre 2003 ist auch der Bundesdatenschutzbeauftragte zur Einführung der Identifikationsnummer angehört worden. Er hat, nachdem der Finanzausschuss Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen hatte, seine anfangs geäußerten Bedenken zurückgestellt. Dabei war ein wesentlicher Gesichtspunkt, dass mit der Veränderung des Gesetzentwurfs strikte Zweckbindungen eingeführt wurden, die die Verwendung der beim Bundeszentralamt für Steuern vorgesehenen Datenbank zu anderen Zwecken ausschließen.
Ich sehe derzeit keinen Anlass, die Einführung des einheitlichen Identifikationsmerkmal für steuerliche Zwecke grundsätzlich in Frage zu stellen. Sie wird insgesamt zu einem Abbau von Bürokratie führen sowie die Transparenz des Besteuerungsverfahrens erhöhen und so einen Beitrag zur weitergehenden Steuergerechtigkeit leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB