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Frage von Sabine D. •

Frage an Eduard Oswald von Sabine D. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Oswald,

2008 soll eine neue Pflanzenschutzmittel-Verordnung verabschiedet werden. Dies erfüllt mich mit Sorge:
die Honigbienen sterben in Baden, Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein - deutschlandweit werden die Bienen schwächer und schwächer. Die Imker haben eine Verbindung zu Pestiziden aufgezeigt, dort vor allem Neonikotinoide.

In Frankreich, Slowenien, Italien und anderen Ländern ist ebenfalls eine direkte Verbindung zu Pestiziden herzustellen.

Die Imker sind sicher, daß die heutigen Zulassungsverfahren nicht mehr zeitgemäß sind und viel zu viele Pestizide freigegeben werden, die augenscheinlich umweltschädlich sind. Es besteht unmittelbare Gefahr für den Naturhaushalt. Die Folgen für die Lebensmittelsicherheit und dem Schutz des Verbrauchers sind noch garnicht abzusehen. Der Wirkstoff Clothianidin wurde in der Schweiz im Salat aus Italien nachgewiesen.

Konkret erkannte Mängel der Zulassungsverfahren und deren Verbesserungen sind bereits zusammengestellt .

Meine Frage an Sie - was können Sie für uns tun, um den Schutz der Honigbiene, den Schutz des Naturhaushaltes, Schutz der Lebensmittelsicherheit und den Schutz des Verbrauchers zu verbessern?

Viele Grüße und Danke im voraus,
Sabine Drüppel

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Drüppel,

für Ihre Anfrage vom 5. August 2008, in der Sie Sorge um Honigbienen und Lebensmittelsicherheit wegen einer neuen Pflanzenschutzmittel-Verordnung äußern, danke ich Ihnen.

Wie ich bereits am 28. Juli 2008 auf Anfrage von Frau Birgit Wimmer vom 13. Juli 2008 unter der Rubrik "Umwelt" ausgeführt habe, gehen von Clothianidin, einem Neonikotinoid, zwar keine Gefahren für die betroffenen Landwirte, aber Gefahren für Bienen aus. Ein ursächlicher Zusammenhang ist eindeutig nachgewiesen. Daher ruht nach wie vor die Zulassung für clothianidinhaltige Maisbeizmittel. Es verdichten sich die Hinweise, dass die Gefahren durch andere Produktionsmaßnahmen abgestellt werden könnten. Solange aber von den Saatgutherstellern kein entsprechender Nachweis erbracht wurde, dürfen die bestehenden Restriktionen aus meiner Sicht, die mit der des Bayerischen Staatsministeriums übereinstimmt, nicht gelockert werden.

Für weitere Einzelheiten bitte ich Sie, meine oben zitierte Antwort an Frau Wimmer zu beachten.

Bezüglich Ihrer darüber hinaus geäußerten, grundsätzlichen Sorge über eine neue Pflanzenschutzmittel-Verordnung möchte ich Ihnen den politischen Hintergrund erläutern. Das Europaparlament (nicht der Deutsche Bundestag, nicht die Bundesregierung) hat am 23. Oktober 2007 zum Entwurf der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln 247 Änderungsanträge in erster Lesung beschlossen. Hierüber hat der Agrarrat der EU am 23. Juni 2008 eine politische Einigung erzielt, die dem Europaparlament im September diesen Jahres zugeleitet werden wird. Ab diesem Zeitpunkt der Zuleitung der Einigung im Rat an das Europaparlament im September 2008 läuft das so genannte Mitentscheidungsverfahren mit einer Einigungsfrist von maximal vier Monaten. 18 Monate später, also Mitte 2010, wird die Verordnung in Kraft treten.

Während das Europaparlament Umwelt- und Verbraucherschutzaspekte sehr hoch bewertet, nimmt der Rat und die Europäische Kommission eine Position ein, die zwar agrarökonomische Fragen stärker berücksichtigt, als das Parlament dies tut, die aber immer noch eine Verschärfung zugunsten des Verbraucher- und Umweltschutzes gegenüber aktuellem Recht darstellt. Am Status Quo gemessen ist also keinerlei Sorge geboten, dass sich der Schutz des Verbrauchers oder der Natur verschlechtern würde.
Das Gegenteil ist der Fall.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB