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Eduard Oswald
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Frage von Thomas Z. •

Frage an Eduard Oswald von Thomas Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oswald,

ich beziehe mich in meiner Farge auf Teile Ihrer Antwort vom 08.05.2008:
..."Wer will, dass sich auch zukünftig im Verfassungsorgan Deutscher Bundestag ein Querschnitt aller Bevölkerungskreise befindet...."

Sind Sie überzeugt, dass im Bundestag dieser Querschnitt existiert und wenn ja, bitte teilen Sie mir eine Beschreibung dieser "Bevölkerungskreise" mit, vielen Dank.

Thomas Zentellini

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Zentellini,

danke für Ihre Anfrage vom 4. Juli 2008.

Ich bin überzeugt davon, dass es für die Volksvertretung Deutscher Bundestag und somit auch für unser Land gut ist, wenn möglichst viele, ganz verschiedene Biografien, Berufe, Frauen und Männer, junge und ältere Abgeordnete u. a. m. vertreten sind. Inwieweit dies bezogen auf die Berufsstruktur der Abgeordneten des Deutschen Bundestages der Fall war bzw. ist, können Sie gut auf der Webseite des Deutschen Bundestages (linke Navigationsspalte „Abgeordnete“ und dort „Vergleichende Berufsstruktur der Abgeordneten des Deutschen Bundestages 13. bis 16. Wahlperiode“) nachvollziehen. Den Ausführungen von Prof. Dr. Schröder ist zu entnehmen, dass die Frage nach der „Spiegelbildlichkeit“ erlernter und vor dem Mandat ausgeübter Berufe der Abgeordneten, d. h. die Frage, ob und inwieweit die Zusammensetzung des Parlaments der sozialen Zusammensetzung der Bevölkerung entspricht, neben einigen weiteren Fragen, häufig gestellt wird. Prof. Schröder kommt im Hinblick auf die Repräsentativität zu dem Ergebnis, dass die Zusammensetzung der Bundestagsabgeordneten weder nach Beruf, noch nach Alter, noch nach Geschlecht die Verteilung in der Bevölkerung, d. h. der sozialen Struktur der Bevölkerung auch nur annähernd widerspiegelt. Man mag die Schlussfolgerung des Autors, die demokratietheoretische Idealvorstellung - das Parlament solle ein Spiegelbild der Gesellschaft und damit ein möglichst genaues Abbild der Sozialstruktur der Bevölkerung sein - lasse sich in der parlamentarischen Praxis nicht verwirklichen und wäre zudem im Sinne einer effektiven Parlamentsarbeit wenig tauglich, nicht teilen. Es ist aber Kern der parlamentarischen Demokratie, dass die Bürgerinnen und Bürger in freier und geheimer Wahl entscheiden, wer ihre Interessen im Deutschen Bundestag vertritt, sie also repräsentiert. Den politischen Parteien bei uns ist über das Grundgesetz hierbei, nämlich der Gewinnung bzw. Aufstellung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zum Deutschen Bundestag, eine wesentliche Mitgestaltungsaufgabe zugewiesen. Sie haben demnach die unterschiedlichsten Kriterien bei der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen.

Wenn ich mich in meiner Antwort vom 8. Mai 2008 für die Umsetzung des § 11 des Abgeordnetengesetzes, also dem Nachvollziehen der Gehälter von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen auch für Bundestagsabgeordnete, ausgesprochen habe, dann ist dies über die o. g. Überlegungen hinaus weiteren Gesichtspunkten geschuldet, von denen ich zwei nennen möchte. Zum einen - so wird es auch in der Literatur festgestellt (siehe zuletzt Elisa Hoven „Entschädigungsleistungen an Abgeordnete des Deutschen Bundestages“ in Zeitschrift für Parlamentsfragen Heft 2/2008) - ist grundsätzlich festzustellen, dass die historische und verfassungsrechtliche Entwicklung die Veränderung der Abgeordnetenentschädigung notwendig gemacht hat. Die Parlamentstätigkeit hat sich zu einem „Full-Time-Job“ entwickelt, der durch eine - wie im 18./19. Jahrhundert - bloße Aufwandsvergütung nicht mehr angemessen abgegolten ist. Zum zweiten muss sich die Besoldung der Parlamentarier der Bedeutung des Status von Abgeordneten entsprechend in die gesamtstaatliche Vergütungsordnung integrieren. Hierbei ist insbesondere der hohe Rang des Bundestages als direkt gewähltes Organ im Verfassungsgefüge zu berücksichtigen. Wenn bei alldem am Ende neben vielen Rechtsanwälten, Lehrern bzw. überhaupt Beschäftigten / Beamten des öffentlichen Dienstes auch der eine oder andere Selbständige, Handwerksmeister bzw. Unternehmer mit kleinem oder mittelständischem Betrieb, sich für die Wahl in den Deutschen Bundestag zur Verfügung stellen, würde ich auch dies sehr begrüßen.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB