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Frage von Peter A. •

Frage an Eduard Oswald von Peter A. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oswald,

mit großem Interesse habe ich Ihre Antworten auf die Fragen bzgl. der neuen Abgeltungssteuer gelesen. Hier habe ich allerdings noch ein paar Rückfragen und Anmerkungen:

- Sie schreiben: "...mit der Abgeltungssteuer haben wir uns internationalen Standards angepasst." Ich denke, dass wir uns hier sogar an die Spitze gesetzt haben, da andere Länder zwar auch eine Abgeltungssteuer haben, in den meisten europäischen Ländern aber z.B. Kursgewinne überhaupt nicht berücksichtigt werden oder es hier entsprechende Spekulationsfristen gibt (siehe z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer ). Ich hätte mir gewünscht, dass wir hier auch eher einen Platz in der Mitte angestrebt hätten.

- Ich kann zudem nicht ganz nachvollziehen, warum bei Umschichtungen innerhalb von Aktienfonds keine Abgeltungssteuer erhoben wird, im Gegensatz zu Umschichtungen in privaten Aktiendepots. Ich bin mir durchaus im Klaren darüber, wie wichtig gerade dieses Argument für den Vertrieb von Aktienfonds und vergleichbarer Produkte ist; dennoch denke ich, man sollte Aktienvermögen gleich behandeln, auch wenn dies nicht im Interesse der Kundenberater unserer Banken ist.

Insgesamt denke ich, dass die Abgeltungssteuer wohl der richtige Weg ist, allerdings muss sie wettbewerbsfähig mit unseren europäischen Nachbarländern gestaltet werden und darf nicht bestimmte Anlageformen wie z.B. Aktienfonds oder Immobilien einseitig bevorzugen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Altevogt,

für Ihre email-Zuschrift vom 23. Juni 2008 danke ich Ihnen.

Wie Sie bin auch ich der grundsätzlichen Auffassung, dass die Einführung der Abgeltungsteuer ein richtiger Schritt des Gesetzgebers ist. Die Abgeltungsteuer wird den Finanzmarktstandort Deutschland fördern und für den Steuerbürger eine erhebliche Vereinfachung mit sich bringen. Sie wird aber auch erheblich zur Steuergerechtigkeit beitragen. Denn gerade unter diesen Gesichtspunkten sind die von Ihnen angesprochenen Veräußerungsgewinne, die bisher nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei blieben, kritisch zu beurteilen. Auch Veräußerungsgewinne erhöhen die steuerliche Leistungsfähigkeit und es ist daher nicht einsehbar, sie von der Besteuerung auszunehmen. In den vergangenen Jahren hatte sich um die einjährige Spekulationsfrist herum ein ganzer Strauß von Anlageangeboten – z.B. Zertifikate - entwickelt, die gerade diesen steuerlichen Tatbestand ausgenutzt haben und die ganz erheblich zur allseits beklagten Kompliziertheit des deutschen Steuerrechts beigetragen haben.

Zu der Ermittlung der Abgeltungsteuer bei Investmentfonds, die Sie im zweiten Teil Ihrer Zuschrift angesprochen haben, muss ich zum jetzigen Zeitpunkt darauf verweisen, dass diese Frage auch im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 diskutiert werden wird. Eine weitere Benachteiligung für die eine oder andere Seite halte ich persönlich allerdings für nicht zielführend.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB