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Eduard Oswald
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Frage von Michael W. •

Frage an Eduard Oswald von Michael W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oswald,

Ich hätte da nur zwei Fragen von vielen, die ich Sie bitten würde, mir zu
beantworten:
Mir stösst die Praxis der Doppel- und Mehrfachbesteuerung in diesem Lande immer wieder sauer auf..Beispiele:
-Erbschaftssteuer:
Warum schaffen Sie diese denn nicht ganz einfach ab?
Schliesslich wurde das Geerbte ja bereits einmal (oder öfter?) versteuert.
- Benzinpreise:
Es läge zuerst in IHRER Verantwortung, die Preise entsprechend
abzusenken. schliesslich kassiert der freundliche Tankwart mitlerweile
über 1 Euro/Liter für das liebe Finanzamt ab.
Mineralölsteuer - Ökosteuer (die garkeine ist!) und darauf noch die
(von Ihnen erhöhte) Mehrwertsteuer.. Steuern auf Steuern zu erheben
ist meineswissens einmalig und NUR in Deutschland so.
Mich würde also brennend interessieren, wie Sie als Vorsitzender des
Finanzausschusses sich zu diesem Thema stellen.
Und bitte keine Floskeln von Gegenfinanzierungen..
Lesen Sie das Schwarzbuch des BdStz oder streichen Sie einfach die
Entwicklungshilfe für Indien und China., da hätten Sie schon mal ca. 160 Mill Euro frei....

mfg
M.Welte

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Welte,

besten Dank für Ihre Anfrage. Auch ich könnte mir niedrigere Preise im Kraftstoffbereich gut vorstellen. Allerdings liegt der maßgebliche Grund der jüngsten Preisentwicklung nicht in der Steuerpolitik der gegenwärtigen Koalition, sondern nach allem Anschein im aktuellen Weltmarktgeschehen. Aufstrebende Staaten wie China, Indien oder Brasilien treiben mit ihrem zunehmenden Bedarf an Energie die Nachfrage an. Die Folge sind immer weiter anziehende Preise. Dies führt - was viele ja gar nicht für möglich hielten -dazu, dass der Preis für Dieselkraftstoff fast gleich oder gleich hoch wie der Preis für Benzin ist, obwohl der Steuersatz auf Dieselkraftstoff deutlich niedriger liegt als der auf Benzin.

Unter anderem die Preisentwicklung insgesamt und die damit einhergehende zunehmende Belastung auch für Autofahrer in Deutschland, nimmt meine Partei, die CSU, zum Anlass, sich dafür einzusetzen, dass Autofahrer, die ihr Fahrzeug für den Weg von und zur Arbeit benötigen, wieder vom ersten Kilometer an solche Fahrten steuerlich absetzen können.

Zum Thema Erbschaftsteuer: Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die den Ländern zufließt. Es entspricht der Koalitionsvereinbarung vom Anfang dieser Legislaturperiode, dass die Erbschaftsteuer auch zukünftig erhoben wird und dass ein Aufkommen von 4 Milliarden Euro - die SPD wollte ursprünglich ein höheres Aufkommen - erzielt werden soll. Darüber hinaus gibt es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Grundstücke/Immobilien genauso zu bewerten wie dies bei der Vererbung von Geldvermögen der Fall ist. Last but not least bleibt noch zu erwähnen die Forderung der CDU/CSU, Betriebe, die von einer auf die nächste Generation vererbt werden und damit Arbeitsplätze erhalten, von der Erbschaftsteuer zu befreien.

Es ist ein Grundrecht, Eigentum zu bilden und zu vererben. Dies ist ein elementarer Bestandteil unserer freiheitlichen Gesellschaft. Ich persönlich habe höchsten Respekt vor der Lebensleistung von Bürgerinnen und Bürgern, die durch Fleiß, Ideenreichtum und/oder Konsumverzicht eine eigene Existenzgrundlage für sich und ihre Kinder und Angehörigen schaffen. Eigentum ist zudem eine wichtige Altersvorsorge. Wir müssen deshalb den Leistungswillen fördern, die Vermögensbildung unterstützen und das Vererben auf Kinder und Verwandte als Teil der Lebensleistung erleichtern.

Die vom Koalitionsvertrag und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgegebene Umsetzung im erbschaftsteuerlichen Bereich hat für mich persönlich keine Ewigkeitsgarantie. Deutschland kann sich nicht von internationalen Entwicklungen in der Steuerpolitik abkoppeln, wenn es um nationale wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen geht und andere EU-Länder im Begriff sind, ihre Erbschaftsteuer gänzlich abzuschaffen. In einem modernen, wettbewerbsfähigen Steuer- und Abgabensystem muss auch die Frage nach dem Stand der Erbschaftsteuer gestellt werden (dürfen). Denn Steuergerechtigkeit und Leistungsfähigkeitsprinzip sind vom Steuersystem in seiner Gesamtschau zu gewährleisten und nicht in der isolierten Betrachtung von einzelnen Steuerarten. Deshalb ist meines Erachtens der Vorbehalt anzubringen, dass die Erbschaftsteuer unter Wahrung der sozialen Symmetrie des gesamten Steuersystems auch in Zukunft insgesamt auf dem Prüfstand steht.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB