Frage an Eduard Oswald von Heike G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oswald,
seit ich letzte Woche mitbekommen habe, dass die Sendung "Raus aus den Schulden" mit Peter Zwegat wieder auf RTL läuft, regt mich das furchtbar auf. Dieser Mann ist gut, hab die Sendung natürlich schon gesehen, er macht wirklich tolle Arbeit und es freut mich besonders, dass er auch noch staatlich anghttp://www.abgeordnetenwatch.de/admin/moderation/images/_btn_freischalten.gifestellt ist, also von meinen Steuergeldern bezahlt wird, aber nachdem es heutzutage ein Volkssport geworden ist seine Schulden nicht mehr zu bezahlen frage ich mich, wo ist der Peter Zwegat, der mal den Gläubigern sagt, wie sie an ihr Geld kommen?
Im Gegenteil, jetzt wird in der 3. oder 4. Staffel mit was weiß ich wie vielen Teilen mal wieder gezeigt, wie man ohne bezahlen durchs Leben kommt und wenn es mal eng wird, dann holen wir den vom Staat bestellten Schuldnerberater.
Ich habe auch so einen Schuldner. Ich bin selbständig, habe ein Schreibbüro, arbeite 7 Tage/Woche so ca. 60-70, teilweise 80 Std., habe letztes Jahr 1 Woche "Urlaub" im Krankenhaus verbracht und kann ganz schön tippen, bis ich davon leben kann. Jetzt verzichte ich auf ca. 20.000,- €, weil ich mir den Anwalt und die Gerichtskosten nicht mehr leisten kann. Wäre es nicht möglich, entweder mal ein paar Gesetze zu ändern, dass Gläubiger wieder mehr Rechte wie Schuldner haben oder zum anderen diese blöde RTL-Sendung abzuschaffen, damit nicht auch der letzte Idiot noch begreift, wie man ohne bezahlen durchs Leben schlendert, wenn es eng wird, rufen wir den "Zwegat". Ich als Gläubiger komme mir mit der Sendung ziemlich verarscht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Guthmann
Sehr geehrte Frau Gutmann,
Ihre interessante Nachfrage deckt ein Grundproblem der verschiedenen Interessen beim Gläubiger- und Schuldnerschutz auf. Ich stimme mit Ihnen überein, dass die Sendungen in den Medien zur Entschuldung leicht den Eindruck erwecken können, eine Verschuldung sei kein Problem. Ich halte es aber ebenso für wichtig, dass den Menschen verdeutlicht wird, dass man dem Teufelskreislauf einer Verschuldung durch eigene Anstrengung entgehen kann.
Zweifelsohne bedarf es aber weiterer Verbesserungen bei den Rechten der Gläubiger, ihre Ansprüche durchzusetzen. Bereits zum 1. Januar 1999 ist das Zweite Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Mit der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle sollte sowohl die Durchsetzung der Gläubigerrechte in der Zwangsvollstreckung verbessert als auch eine weitere Entlastung der Justiz herbeigeführt werden. Die Reform war geleitet von der Vorstellung des Gesetzgebers, das Zwangsvollstreckungsverfahren einfacher und schneller zu gestalten. Eine Entlastung der Gerichte konnte teilweise durch die Reform erreicht werden. So hat beispielsweise die Übertragung der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung auf den Gerichtsvollzieher in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle zu einer Vereinfachung des Verfahrens geführt. Ebenso ist die beabsichtigte Entlastung der Rechtspfleger eingetreten.
Dennoch wird immer wieder Kritik geäußert, das Zwangsvollstreckungsverfahren sei zu aufwendig, zu bürokratisch und zu langwierig. Von Rechtsanwälten, Gläubigern und Gerichtsvollziehern wird Klage über die zu lange Dauer der Zwangsvollstreckungsverfahren geführt. Insbesondere der Mittelstand klagt über das oftmals ineffektive, zeitraubende und wirkungslose Vollstreckungsverfahren. Für den Mittelstand ist es eine Existenzfrage, ob Außenstände schnell eingetrieben werden oder nicht. Der schnelle Zugriff auf den Schuldner ist zumeist nicht möglich. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen zeigt sich meines Erachtens, dass hier Verbesserungen bzw. eine Evaluierung des Gesetzes notwendig sind.
Auch die Bundesregierung hat den Reformbedarf erkannt. In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums des Justiz vom 23. Mai 2007 heißt es: "Eine moderne und leistungsfähige Justiz braucht ein effektives Zwangsvollstreckungsrecht, um Ansprüche von Gläubigern durchzusetzen. Das derzeit geltende Zwangsvollstreckungsrecht besteht in weiten Teilen bereits seit 100 Jahren und wird aktuellen Lebensverhältnissen und technischen Möglichkeiten nicht mehr gerecht." Dabei muss ein fairer Ausgleich hergestellt werden zwischen einem wirksamen Schuldnerschutz durch angemessene Pfändungsfreigrenzen und effektiven Vollstreckungsinstrumenten im Interesse des Gläubigers. Die guten Erfahrungen, die mit der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle durch die Aufgabenerweiterung der Gerichtsvollzieher gemacht wurde, sollte nach Ansicht der Union konsequent weiterverfolgt werden. Diesen Prozess wird die Union kritisch begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Ostwald, MdB