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Frage von Hendrik B. •

Frage an Eduard Oswald von Hendrik B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oswald,

meine Anliegen richtet sich auf die Grundzüge des Steuerrechts.

Es ist so kompliziert geworden, dass selbst ein Steuerberater sich auf bestimmte Steuern spezialisieren kann. Und das, wo doch jeder seine eigene Steuererklärung schreiben sollte.

Als ich zu Schulzeiten mal den Politiklehrer fragte, ob wir das Thema Steuern mal behandeln könnte, bekam ich nur ein Lächeln als Antwort.

Seit einiger Zeit befinde ich mich neben meinem Studium auf dem Weg zur Selbstständigkeit. Das Studieren jedoch von Steuergesetzen, Abgabe- und Meldepflichten (Kammern, Versicherungen etc.) und ihrer tausenden Ausnahmen und zig Abhängigkeiten hält mich deutlich von der eigentlichen Wertschöpfung ab.

Mich überkommt das Gefühl, die Mehrheit der Bürger handelt im Unwissen mit der Hoffnung nicht erwischt zu werden.

Steuerhinterziehung ist die eine Sache... aber gezwungen werden in einem Spiel mitzuspielen, in dem kaum einer die Regeln versteht, geschweige denn jemand sie umfassend erklären kann, ist die andere. (Und "gezwungen" ist ja jeder, der wirtschaftet)

Es muss doch eine Selbstverständlichkeit sein, die Steuergesetze so einfach zu gestalten, dass sie jeder, der sie zahlen soll, diese auch versteht. (Oder in schwierigen Fällen ihm zumindest von einem beliebigen anderen Bürger geholfen werden kann)

Weiter noch:
Der Nutzen, das Prinzip und die Pflichten zur Steuer sollten bereits im Schulunterricht umfassend erklärt werden (und zwar in wenigen Stunden, wenn überhaupt). Das würde jeden heranwachsenden Bürger vertrauter mit seiner Abgabenpflicht machen und das Selbstverständnis zu Zahlen stärken.

Darum meine Frage:
Wie stark ist das Bestreben im Finanzausschuss hin zu einem einfachen, kurzen, knappen Steuergesetz? Oder inwieweit verschleiern kurzfristige Belange von Einzelgruppen die Grundidee der Steuergesetzgebung?
Diese Frage ist mir persönlich sehr wichtig und politisiert mich zunehmends.

Vielen Dank für eine Antwort und Erfolgswünsche auf dem Weg dorthin,

Hendrik Basler

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Basler,

für Ihre Frage vom 25. Februar 2008 danke ich Ihnen.

Natürlich ist die Vereinfachung des deutschen Steuerrechtes eine seit vielen Jahren bestehende und aus Sicht des Steuerbürgers nur unzureichend umgesetzte Zielsetzung deutscher Politik. Manche Beobachter, die davon sprechen, dass das deutsche Steuerrecht voller Ungereimtheiten stecke, verweisen auf nicht nachvollziehbare Befreiungen und Steuersätze bei der Umsatzsteuer oder vermeintliche Widersprüche im Einkommensteuerecht. Aber gerade bei der Einkommensteuer haben wir in Deutschland mit der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen Grundsatz, der die gleichmäßige und gerechte Besteuerung aller Bürger sichern soll. Man darf nicht vergessen, dass die vielen Ausnahmen auch dazu beitragen, dass jeder individuell nach seiner Leistungsfähigkeit besteuert werden kann. Sicherlich sollten dafür die Ausnahmen für jeden einsichtig und verständlich sein, und zwar ohne Inanspruchnahme eines Steuerberaters. Von dieser Vereinfachung sind wir zugegebenermaßen noch weit entfernt. Dass aber der Steuergesetzgeber in der Vergangenheit Schritte in dieser Richtung unternommen hat und sich auch der Steuervereinfachung ernsthaft annimmt, möchte ich mit drei Hinweisen erläutern: Mit der Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zum 1. Januar 2009 wird für den Steuerbürger ein erheblicher Vereinfachungseffekt einhergehen. In aller Regel wird die Besteuerung durch den Kapitalertragsteuerabzug abschließend erfolgen, so dass der Steuerpflichtige die Kapitalerträge nicht mehr ermitteln und gegenüber dem Finanzamt anzugeben braucht.

Seit geraumer Zeit wird die Frage gestellt, warum für manche Güter der ermäßigte Steuersatz bei der Mehrwertsteuer anfällt, während auf andere Güter des täglichen Bedarfs der Regelsatz von 19 Prozent erhoben wird. Diese Ungereimtheiten sind im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages schon mehrfach zur Sprache gekommen und die Bundesregierung hat inzwischen einen Bericht vorgelegt, auf dessen Grundlage der Ausschuss eine Beratung vornehmen will.

Ferner ist auf gesetzlicher Grundlage der Nationale Normenkontrollrat eingerichtet worden. Der Normenkontrollrat soll die Bundesregierung dabei unterstützen, die Entstehung zusätzlicher Bürokratiekosten zu vermeiden und bestehende Bürokratie zu vermindern. Auch der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat die Fachkunde des Normenkontrollausschusses bereits in Anspruch genommen.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB