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Frage von Chris T. •

Frage an Eduard Oswald von Chris T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Oswald,

mit großer Aufmerksam verfolge ich den aktuellen Steuerskandal.

Es ist klar, dass auch ich alle Steuersünder scharf verurteile - Ebenso verurteile ich jedoch die Einseitigkeit mit der die Diskussion geführt wird.

Die Grundlage auf die die Durchsuchungen bei Herrn Zumwinkel und weiteren beruht ist eine DVD mit gestohlenen Kundendaten der Liechtensteiner LGT-Bank, welche der BND erworben hat.

Dazu ein Auszug aus dem Strafgesetzbuch:
§ 259

Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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dazu wikipedia.de:

Die Hehlerei ist die bedeutendste Anschlussstraftat an einen zuvor begangenen Diebstahl.

Die Hehlerei ist im deutschen Strafrecht in § 259 StGB geregelt. Es geht dabei um den Sachverhalt, dass jemand eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem Dritten verschafft, um sich oder einen Dritten zu bereichern.
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Meine Frage lautet daher:

Inwiefern hat sich der BND selbst der Hehlerei strafbar gemacht ?
Inwiefern ist solches offensichtlich geklautes Datenmaterial vor Gericht gültig ?

Mit freundlichen Grüßen

C. Tayler

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Sehr geehrter Herr Tayler,

vielen Dank für Ihre aktuelle Frage zur Diskussion um Steuerhinterziehungsvergehen und so genannten Steueroasen.

Nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums ist nach einer dort vorgenommenen ausführlichen Rechtsprüfung die Beschaffung der CD mit den Daten potentieller Steuerhinterzieher rechtmäßig verlaufen. Der BND ist zwar nicht für Steuerhinterziehungsfragen zuständig, im Zuge der Amtshilfe hat der Geheimdienst, so die Aussagen aus dem Bundesfinanzministerium, die ihm angebotenen Informationen über Steuerhinterziehen jedoch weiterleiten müssen und damit rechtmäßig gehandelt. Zudem handelt es sich bei den Daten nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums nicht um fremde bewegliche Sachen, eine der Tatbestandsvoraussetzungen der Hehlerei sei so nicht erfüllt. Eine endgültige Klärung der komplexen Rechtsfrage werden allerdings die Gerichte herbeiführen müssen.

Unabhängig von der Frage, ob und inwieweit die Beschaffung der Daten rechtmäßig ist, verurteile ich den Versuch einzelner, sich dem Gemeinwesen zu entziehen. Wir sind alle als Staatsbürger verpflichtet, uns an der Finanzierung der öffentlichen Ausgaben zu beteiligen. Hier dürfen wir aber keinen Unterschied machen zwischen denjenigen, die sich durch Schwarzarbeit oder durch Steuerflucht den Anforderungen des Fiskus entziehen. Gleichzeitig müssen wir die Ursachen dieses Fehlverhaltens diskutieren. Meines Erachtens ist es dringend geboten, in Deutschland ein einfaches und gerechtes Steuersystem zu schaffen, das es allen ermöglicht, die Steuerlast zu akzeptieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Eduard Oswald, MdB