Frage an Eduard Oswald von Robert M. bezüglich Finanzen
Wie ist der Stand im Gesetzgebungsverfahren über das sog. "Risikobegrenzungsgesetz"? Sind noch Änderungen zu erwarten bzw. wie wahrscheinlich ist nach Ihrer Einschätzung ein Inkrafttreten noch in diesem Jahr?
Sehr geehrter Herr Manger,
das Risikobegrenzungsgesetz soll nach den gemeinsamen Vorstellungen der Obleute des Finanzausschusses Mitte März 2008 im Bundestag in 2./3. Lesung verabschiedet werden. Der Bundesrat müsste dann am 25. April 2008 über den Gesetzentwurf endgültig entscheiden. Ob dieser Zeitplan zu halten ist, ist aber von weiteren Gesprächen innerhalb der Koalition abhängig.
Von Unionsseite gibt es einige Fragestellungen, die noch der Klärung bedürfen. So erwarten wir noch Änderungen beim so genannten Acting in Concert und den Meldepflichten. Darüber hinaus harren die Fragen der Kreditverkäufe dringend einer Lösung. Die Sorgen und Beschwerden der Verbraucher beim Verkauf von Immobilienkrediten nehmen wir sehr ernst. Nicht zuletzt die Anhörung des Finanzausschusses Mitte Januar dieses Jahres hat verdeutlicht, dass hier Handlungsbedarf besteht. Unsicherheit und Ratlosigkeit dürfen das Kreditgeschäft in Deutschland nicht prägen, vielmehr müssen die Rechte der Verbraucher gestärkt werden. Dabei verkennen wir keineswegs den volkswirtschaftlichen Nutzen des Verkaufs von Krediten für die deutsche Wirtschaft, ganz im Gegenteil. Wir streben daher ausgewogene Maßnahmen an und keine übertriebenen Schnellschüsse. Folgende Punkte sind für die Union von wesentlicher Bedeutung:
1.) Keine ungerechtfertigen Zwangsvollstreckungen
Eine ungerechtfertigte Zwangsvollstreckung etwa durch den Übergang der Grundschuld auf gutgläubige Dritte ist zu unterbinden. Wir schlagen daher vor, den entsprechenden Sicherungsvertrag auch auf den Käufer der Grundschuld zu übertragen. Die bestehende Unsicherheit können wir damit vermeiden.
2.) Informationen über Verkauf
Wenn ein Kreditinstitut einen Kredit verkauft und nicht Ansprechpartner bleibt, muss es diesen Verkauf unverzüglich dem Kreditnehmer mitteilen.
3.) Entscheidungsfreiheit des Kunden stärken
Wir begrüßen es, dass die Banken und Sparkassen den Kreditnehmern zukünftig zwei Immobilienkreditarten anbieten wollen: einen Kredit, der verkauft werden kann, und einen, der nicht verkauft werden kann. Hier hat die öffentliche Diskussion zu vernünftigen Reaktionen der Banken geführt. Wir erwarten in den nächsten Tagen und Wochen weitere Selbstverpflichtungen der Institute. Dann kann der Verbraucher zwischen den Instituten wählen, die ihm ein solches Angebot machen und solchen, die sich dem verweigern.
4.) Schutz des Verbrauchers vor ungerechtfertigten Kündigungen
Wir wollen rechtlich klar stellen, dass ein Kreditverhältnis nicht allein dann gekündigt werden kann, wenn die Bank das Vertrauensverhältnis zum Kunden verloren hat. Vielmehr darf derjenige, der seinen Kredit ordnungsgemäß bedient, nicht rechtlos gestellt wird. Hier arbeiten wir an Regelungen, die auch die Vorgaben aus Basel II angemessen berücksichtigen.
Nur, wenn wir diese Frage einer befriedigenden und verantwortungsvollen Lösung zuführen können, werden wir auch das Risikobegrenzungsgesetz verabschieden können.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB