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Frage von Manuela T. •

Frage an Eduard Oswald von Manuela T. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oswald!

Worin besteht oder besteht überhaupt und wenn welcher Unterschied im Auftrag einer Gesellschaft des öffentlichen Rechts sprich z.B. Sparkasse und einer privaten Bank?

Mit freundlichen Gruß
M. Thomas

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Thomas,

besten Dank für Ihre Frage, in der Sie sich nach dem Unterschied zwischen öffentlich-rechtlicher Sparkasse und privater Bank erkundigen.

Die Bezeichnung Sparkasse wird in § 40 des Kreditwesengesetzes (KWG) definiert. Der Gesetzgeber hat in der Begründung zum KWG (Bundestags-Drucksache 3/1114) darauf hingewiesen, dass sich die Bezeichnung Sparkasse in einer langen historischen Entwicklung zu einem Begriff für bestimmte Kreditinstitute herausgebildet habe, die kraft öffentlichen Auftrags das Spargeschäft besonders pflegten. Es sei daher gerechtfertigt, die Bezeichnung diesen Instituten vorzubehalten.

In den Sparkassengesetzen der Länder werden die Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Sparkassen im Einzelnen geregelt. Der öffentliche Auftrag besteht danach in der räumlich auf das Gebiet des Sparkassenträgers bezogenen Sparförderung und kreditwirtschaftlichen Versorgung. Sparkassen unterscheiden sich damit von anderen Kreditinstituten durch eine örtlich am Regionalprinzip und sachlich am Gemeinwohl ausgerichteten Aufgabenstellung, die sich an breite Bevölkerungsschichten wendet. Zudem soll eine Versorgung der mittelständischen Unternehmen mit preiswerten Bankdienstleistungen gewährleistet werden.

Der Deutsche Bundestag hat sich mehrfach mit dem aus Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen bestehenden sogenannten Drei-Säulen-System der deutschen Kreditwirtschaft befasst und als Strukturelemente des öffentlich-rechtlichen Bankenbereichs insbesondere die kommunale Bindung, die die flächendeckende Präsenz und Marktnähe der Sparkassen sicherstelle, hervorgehoben. Ferner spiele die gemeinwohlorientierte Ausrichtung in der Geschäftspolitik und Gewinnverwendung, die die Übernahme nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch gesellschaftlicher Verantwortung gewährleiste, eine besondere Rolle.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB