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Eduard Oswald
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Frage von Karl E. •

Frage an Eduard Oswald von Karl E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Oswald,

Ich bitte Sie um Stellungnahme zu 2 Fragen:

1. Angesichts der Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenkassen ist es für mich schwer verständlich, warum immer noch der volle Mehrwertsteuersatz auf Medikamente erhoben wird. Warum nicht ein reduzierter Satz, wie in vielen anderen Ländern auch. Halten sie das für gerechtfertigt, und warum?

2. Halten Sie es für richtig, daß Ärzte mit ihrem Vermögen hafttbar gemacht werden, für statistische Überschreitungen von Medikamentenbudgets, die zwischen Kassen und Kassen-ärztlicher Vereinigung vereinbart werden? Dadurch werden viele schwerkranke und damit kostenintensive Patienten für den Arzt u.U. zum Existenzrisiko. Denn, da Beweislastumkehr gilt, muß er u.U. nach Jahren die Rechtmäßigkeit aller seiner Verordnungen beweisen, um nicht mit existenzvernichtenden Strafzahlungen bedroht zu werden. Halten sie es für gut und gerechtfertigt, daß Ärzte dadurch letztlich auch für die Preisgestaltung der Pharma-konzerne haften müssen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Ebertseder,

eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes bei Arzneimitteln von 19 Prozent auf 7 Prozent würde nach jüngsten Angaben aus dem Bundesfinanzministerium 3,7 Milliarden Euro kosten. Die größte Herausforderung der kommenden Jahre und zugleich zentrale Aufgabe einer verantwortungsvollen Finanzpolitik muss es aber sein, die Verschuldung der öffentlichen Haushalte nachhaltig zu begrenzen
sowie finanzielle Handlungsspielräume zur Bewältigung von zentralen Zukunftsaufgaben wieder zu gewinnen, um strukturelle Reformen konsequenter angehen und entscheidende Impulse für mehr Wachstum und Beschäftigung setzen zu können. Vor diesem Hintergrund ist eine Erweiterung der Liste derjenigen Güter und Leistungen, die dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen, derzeit nicht beabsichtigt. Vielmehr hat die große Koalition mit dem Haushaltbegleitgesetz 2006 eine Anhebung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte beschlossen. Die Anhebung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes auf 19 Prozent ab dem Jahr 2007 dient der Erzielung von Einnahmen zu Zwecken der Haushaltskonsolidierung sowie der Reduzierung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung. Das Aufkommen eines Mehrwertsteuerpunktes wird zur Unterstützung der Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung eingesetzt. Der Belastung der Konsumenten steht also insoweit eine entsprechende Entlastung von Unternehmen und Arbeitnehmern bei den Lohnnebenkosten gegenüber. Durch die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent, der vorwiegend für Grundnahrungsmittel, Trinkwasser, Druckerzeugnisse und den öffentlichen Personennahverkehr gilt, wird der sozialen Komponente Rechnung getragen. Fraglich dürfte sein, ob eine Absenkung auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz tatsächlich in voller Höhe an die Endverbraucher weitergegeben wird.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage darf ich ausführen, dass weder eine Einzelhaftung noch eine Kollektivhaftung von Ärzten bei Überschreiten der Arzneimittelbudgets letztendlich helfen kann, die explodierenden Gesundheits- und Arzneimittelkosten ansatzweise zu reduzieren; eine Haftung löst auch nicht wirklich den Streit um die Arzneimittelbudgets. Grundsätzlich bevorzuge ich freiwillige Vereinbarungen, die allen Seiten Flexibilität geben. Daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Haftungsfragen im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung behandelt werden. Nach Willen der Union sollen die Regresse gegenüber einzelnen Ärzten bzw. der Gesamtheit allein bei eklatanten Verstößen zur Anwendung kommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Eduard Oswald MdB