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Frage von Stefan M. •

Frage an Eduard Oswald von Stefan M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oswald,

ich habe eine Frage im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um die Pendler-Pauschale:

Wäre es nicht viel gerechter und sinnvoller die derzeitige Regelung zur Pendlerpauschale umzukehren, d.h. statt sie erst ab einer bestimmten Entfernung zu gewähren sie künftig nur noch bis zu einer bestimmten Entfernung zu gewähren?

1. Auch wer sehr nah an seinem Arbeitsplatz wohnt, wird meist trotzdem mit einigen Kosten für sein PKW oder für öffentliche Verkehrsmittel belastet. Diese unvermeidbaren Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit fallen derzeit steuerlich zu 100% unter den Tisch.

2. Dagegen kann bei meinem Vorschlag auch der Fernpendler immerhin noch einen Teil seiner Aufwendungen steuerlich geltend machen.

3. Mein Vorschlag setzt die Anreize an der richtigen Stelle: Statt Verkehr und damit CO2-Ausstoß zu subventionieren wird dessen Vermeidung begünstigt.

4. Um Härten zu vermeiden, könnte für eine angemessene Frist nach Aufnahme der Beschäftigung der gesamte Weg zur Arbeit steuerlich berücksichtigt werden können und somit die Zeit bis zu einem Umzug überbrückt werden.

5. Selbstverständlich steht es jedem frei, seinen Wohnort frei zu wählen. Die Frage ist vielmehr, ob die persönlichen Vorzüge eines weiteren Wegs zur Arbeit (z.B. höhere Lebensqualität und geringere Wohnkosten außerhalb von Ballungszentren) durch die Allgemeinheit finanziert werden sollten. Ich meine nein.

6. Fazit: Die Kosten im Zusammenhang mit einem kurzen Weg zur Arbeit sind unvermeidlich und damit klassische Werbungskosten. Kosten für weites Pendeln beruhen dagegen auf einer persönlichen Entscheidung und sind somit steuerlich irrelevante Privatangelegenheit.

P.S. Ich selbst bin kürzlich aus beruflichen Gründen von Hamburg nach Nürnberg gezogen - weiß also aus eigener Erfahrung, was umziehen bedeutet.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Meyer,

für Ihre konstruktiven Vorschläge zur Reform der Entfernungspauschale danke ich Ihnen recht herzlich. Sicher könnte es sinnvoll sein, eine Pauschale im Zusammenhang mit Arbeitswegen nur befristet zu zahlen. Dies könnte aber konträr zu unserem Ziel laufen, Menschen zur Aufnahme von Tätigkeiten zu bewegen, die u.U. auch weiter vom Heimatort entfernt liegen. Diese Fernpendler liegen mir besonders am Herzen, denn sie verlieren einen beträchtlichen Teil des Tages durch Fahrten. Nicht immer ist ein Umzug hierbei möglich, etwa, wenn ein Ehepartner an einem anderen Ort eine Tätigkeit aufgenommen hat oder besondere familiäre Verpflichtungen bestehen. Lassen Sie mich zum Hintergrund der Reform und der aktuellen Debatte folgendes ausführen, vielleicht wächst Ihr Verständnis hierdurch:

Mit der Umsetzung des Steueränderungsgesetzes 2007 vom 19. Juli 2006 sind ab 1. Januar 2007 die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. Arbeitsstätte nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Zur Vermeidung von Härten wird die Entfernungspauschale jedoch für Fernpendler in Höhe von 0,30 € ab dem 21. Entfernungskilometer "wie" Werbungskosten/Betriebsausgaben berücksichtigt. Auch bei Menschen mit Behinderung greift eine Härtefallregelung.

In der aktuellen juristischen Auseinandersetzung werden die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit im Wesentlichen damit begründet, dass die Neuregelung gegen das Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und dem Gebot der Folgerichtigkeit verstoße. Zum einen seien die Aufwendungen für die Fahrten weder freiwilliger noch privater Natur und zum anderen sei es nicht folgerichtig, dass die Härtefallregelung erst ab dem 21. Kilometer greife. In den Beratungen des Deutschen Bundestages wurde insbesondere auch diese Neuregelung intensiv erörtert. Dabei hat die Bundesregierung diese Maßnahme in der Ressortabstimmung einer durchgreifenden verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen. Auch war dieser Punkt ein wesentlicher Gegenstand der Sachverständigenanhörung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens. Die Länder haben der Regelung im Bundesrat zugestimmt.

Ihr Vorschlag hingegen würde das Werkstorprinzip umkehren und eben die benachteiligen, die weite Wege zur Arbeit auf sich nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB