Frage an Eduard Oswald von Thilo B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oswald,
obwohl ich kein Bürger Ihres Wahlkreises bin, wende ich mich an Sie in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender des Finanzausschusses des Bundestages mit folgenden Fragen:
Was sind die Gründe für die deutliche Unterscheidung der steuerlichen Absetzbarkeit von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen für Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen auf der einen und Privathaushalten auf der anderen Seite?
Der Hintergrund dieser Frage ist, dass aus meiner Sicht die privaten Haushalte in Deutschland ein sehr hohes Potential an Arbeitsplätze besitzen, das größtenteils ungenutzt bleibt und zum restlichen Teil vorrangig durch Schwarzarbeit abgedeckt wird.
Die vollständige steuerliche Absetzbarkeit von Kosten, die durch sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten entstehen, wäre ein geeignetes Mittel, um m. E. sowohl Arbeitsplätze im mindestens fünfstelligen Umfang zu schaffen als auch Schwarzarbeit zu legalisieren.
Meine weiteren Fragen sind:
Wie schätzen Sie dieses Potential sowie die Maßnahme der umfassenden steuerlichen Absetzbarkeit von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen ein?
Gibt es Schätzungen, wie sich eine solche Maßnahme finanziell in Summe auswirken würde?
Wie schätzen Sie die Chance einer politischen Umsetzbarkeit ein?
Die aktuellen und derzeit geplanten Möglichkeiten, haushaltsnahe DIenstleistungen steuerlich abzusetzen, sind mir bekannt, reichen m. E. für deutliche Auswirkungen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und Reduzierung der Schwarzarbeit nicht aus.
Ich freue mich auf Ihre Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Berger
Sehr geehrter Herr Berger,
vielen Dank für Ihre wichtige Fragestellung, zu der ich gerne Stellung nehme. Sie sprechen meines Erachtens mit der Frage, wie wir den Haushalt als Arbeitgeber stärken können, ein Grundanliegen christlich-sozialer Politik an.
Nach einer leider schon älteren Statistik (DIW Wochenbericht 13/01 - letzte Aktualisierung Mai 2004) gibt es in Deutschland ca. 2,7 Mio. Haushalte, die regelmäßig eine Putz- oder Haushaltshilfe beschäftigen. Allerdings sind dort nur 38.000 Erwerbstätige uneingeschränkt sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Es dominiert also nach wie vor die sozialversicherungsfreie Beschäftigung, insbesondere die Honorartätigkeit und die Schwarzarbeit, nicht zuletzt, weil der Lohnsteuerabzug für Zusatzverdienste hoch ist. Aufgrund der Alterung der Bevölkerung und der zunehmenden Erwerbstätigkeit beider Ehepartner dürfte die Nachfrage nach Unterstützung in den privaten Haushalten steigen. Lassen Sie mich feststellen, dass im Bereich des Einkommensteuerrechts der "Haushalt als Arbeitgeber" bereits Berücksichtigung findet. Es existieren lediglich betragsmäßige Grenzen, Unterschiede bei der Berücksichtigung entweder im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens oder der festzusetzenden Einkommensteuer und Nachweiserfordernisse, die als bürokratisches Hemmnis empfunden werden könnten, aber dazu dienen sollen, die Schwarzarbeit in diesem Bereich einzudämmen. Hier werden wir ansetzen, um Verbesserungen zu erreichen.
Daher hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 9. September 2007 in einem Positionspapier "Den Aufschwung stärken, jeder muss erreicht werden!" beschlossen: "Wir wollen die steuerlichen Möglichkeiten zur Stärkung der Rolle privater Haushalte als Arbeit- und Auftraggeber weiter ausbauen. Neben der Zusammenfassung der bestehenden Leistungen fordern wir eine haushaltspolitisch vertretbare, bessere steuerliche Absetzbarkeit der Kosten von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in privaten Haushalten." Wir arbeiten derzeit an einem konkreten Konzept, um die von Ihnen angesprochenen Punkte umfassend und zielorientiert umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald MdB