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Frage von Friedrich H. •

Frage an Eduard Oswald von Friedrich H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oswald,

in Ihrer Antwort an Herrn Reth ist eine Bemerkung enthalten, die mir nicht einleuchtet

Sie schrieben:
„...Anstatt von einer Kirchensteuer ist in diesem Fall“ (also im Fall der Abgeltungssteuerzahlung über die Banken, (erg.), sei “mehr von einem Mitgliedsbeitrag zu sprechen“...

Es ist völlig unstrittig, dass der individuelle Mitgliedsbeitrag an die Kirchen formal gesehen eine Steuer ist mit allen Konsequenzen.
Es kann demnach doch nicht sein, dass jene Kirchensteuer, die per Veranlagung unmittelbar über das Finanzamt für die Kirchen eingezogen wird eine wirkliche S t e u e r ist und jener Betrag an die Kirchen, der per Abgeltungssteuer von den Banken einbehalten wird, n u r als ein Mitgliedsbeitrag betrachtet werden könne. Der Mitgliedsbeitrag an die Kirchensteuer-Kirchen hat in unserem Land den Charakter einer Steuer.
Wenn die Abgeltungssteuer Recht wird, übernehmen Banken eine hoheitliche Aufgabe, die des Steuereinzugs, mit der Verpflichtung, eine Rechtsmittelbelehrung anzufügen.

Stimmen Sie diesem kritischen Einwand zu?

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Halfman

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Halfmann,

vielen Dank für Ihren Hinweis.

Bei dem von Ihnen gemachten Hinweis ist zu bedenken, dass die Mitgliedschaft in einer Kirche auf Freiwilligkeit beruht, damit auch heute schon der kirchensteuerpflichtige Bürger nicht gezwungen werden kann Steuern zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB