Frage an Eduard Oswald von Robert B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Seehr geerter Herr Oswald
Ich hätte gerne einmal gewußt warum Jahrelang über die Opferpension, wie sie jetzt verabschiedet werden soll, nie von einer Bedürftigkeitsregelung die Rede war und die Menschen die 3 Jahre und länger in Stasi Gefängnissen unter schlimmsten Bedingungen eingesperrt waren, wieder dieVerlierer seien sollen.Es kann doch nicht sein das die Stasi Mitarbeiter und Wärter hohe Pensionen ohne eine Bedürftigkeit erhalten und diejenigen die schon genug gelitten haben wieder Bestraft werden.Ich möchte Sie bitten bei der Beschlußfassung auch an die geschundenen Bürger zu denken, die ihre Gesundheit im Gefängnis gelassen haben und die schon darum kämpfen müssen. Da es schwierig ist soetwas nach mehr als 30 Jahren zu Beweisen. Es gibt keine Ünterstützung von Behörtlicher Seite um Folgeschäden.Man fühlt sich Diskrimminiert das allen auf die gleiche Stufe gestellt werden .
Mit freundlichen Grüßen
Robert Beer
Sehr geehrter Herr Beer,
vielen Dank für Ihre E-Mail zur SED-Opferpension. Gern möchte ich Ihnen darauf antworten und gleich eines vorausschicken: Das Unrecht, das vielen Menschen in der DDR widerfahren ist, lässt sich durch fianzielle Regelungen nicht wieder gutmachen.
Trotzdem halte ich den gestern erstmals beratenen Gesetzentwurf zur Einführung einer Opferrente für ehemalige politische Häftlinge der SED-Diktatur für einen Schritt in die richtige Richtung. Der Eindruck, dass es den Stasi-Tätern heute besser geht als ihren Opfern, kann damit endlich ausgeräumt werden.
Die Regelung sieht vor, jedem Verfolgten, der mindestens insgesamt 6 Monate inhaftiert war und in seiner wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt ist, eine Opferpension von monatlich 250 EURO zu gewähren. Die Union hat dabei erreicht, dass die für die Rente erforderliche Haftzeit von 12 auf 6 Monate abgesenkt wird. Damit sind wir unserem Ziel nähergekommen, mit diesem Gesetz so viele Opfer wie möglich zu unterstützen, die heute noch unter den Folgen der DDR-Haft auch finanziell leiden.
Darüber hinaus sollen mit der geplanten Erhöhung der Mittel der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge auf 3 Millionen Euro Opfergruppen begünstigt werden, die bisher von Leistungen ausgeschlossen waren bzw. schwer Zugang finden. Als Beispiel nenne ich die Gruppe der zivildeportierten Frauen aus dem Gebiet jenseits von Oder und Neiße.
Ihre Kritik an den erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen bei der Opferpension kann ich sehr gut verstehen. Zu Recht weisen Sie darauf hin, dass die Opfer von Verfolgung die nötigen Nachweise heute zum Teil gar nicht (mehr) erbringen können. Deshalb wurde von der Union eine unbürokratische Pauschalregelung, mit der eine regelmäßige Zahlung an die Betroffenen ohne Nachweise sichergestellt werden sollte, angestrebt. Eine solche regelmäßige Zahlung muss aber in das bestehende System der deutschen Entschädigungsreglungen eingepasst werden. Damit jedoch ist die Anknüpfung an die wirtschaftliche Bedürftigkeit vorgegeben.
Neben diesem Gesetzgebungsverfahren laufen derzeit Sondierungsgespräche, wie die Praxis der Anerkennung von Gesundheitsschäden verbessert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald