Frage an Eduard Oswald von Monika H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oswald,
in Ihrer Antwort vom 15.2.07 an Frau Großmann betr. Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer begrüßten Sie es, dass ab 2011 alle weltanschaulichen Daten bei einem Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind und Banken darauf einen Zugriff haben.
Können Sie sich nicht vorstellen, dass viele Menschen Wert darauf legen, dass persönliche Daten nicht einer unbegrenzten Zahl von Personen zugänglich werden?
Haben Sie nie an Artikel 4 Abs. 1 Grundgesetz - Anspruch auf Wahrung des Religionsgeheimnisses - und an den Datenschutz - Recht auf Informationelle Selbstbestimmung - gedacht?
Interessiert es Sie und die Kirchen nicht, dass die Kapitalerträge für die private Altersvorsorge gebraucht werden?
Die beiden großen christlichen Kirchen erhalten neben den Kirchensteuern jedes Jahr direkte und indirekte staatliche Subventionen von rund 20 Milliarden Euro (Zuschüsse für soziale Einrichtungen sind darin nicht enthalten). Sind vor diesem Hintergrund Mehreinnahmen aus der Besteuerung von Kapitalerträgen von 300 - 500 Millionen Euro wichtiger als die Altersvorsorge der Menschen?
Bei monatlich 50 Euro Kirchensteuer kommen in einem ganzen Erwerbsleben einschließlich des Zins- und Zinseszinseffekts zwischen 100.000 und 150.000 Euro zusammen (je nach künftigem Zinssatz). Dies ist nachlesbar, wenn man bei GoogleWeb einträgt: "Kirchensteuer in einem ganzen Erwerbsleben".
Haben Sie Verständnis dafür, wenn Menschen sich für die Altersvorsorge und gegen die Kirchensteuer entscheiden?
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hendlmeier
Sehr geehrte Frau Hendlmeier,
das im Referentenentwurf zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vorgesehene Verfahren zur Einbeziehung der Kirchensteuer ist in enger Abstimmung mit den Kirchen und den Kreditinstituten entwickelt worden.
Wie von Ihnen dargestellt wird die abzuführende Kirchensteuer ab 2011 automatisch von den Kreditinstituten vorgenommen. In der Übergangsphase von 2009 bis 2011 hat der kirchensteuerpflichtige Bürger die Möglichkeit, seinem Kreditinstitut seine Religionszugehörigkeit mitzuteilen oder sich bei seinem Finanzamt zur Kirchensteuer veranlagen zu lassen. Damit steht dem Kirchensteuerpflichtigen eine Möglichkeit offen, die Kirchensteuer außerhalb eines Veranlagungsverfahrens auf einfachem Wege mit abgeltender Wirkung erheben zu lassen.
Ob tatsächlich datenschutzrechtliche Probleme bei der automatischen Einziehung der Kirchensteuer ab 2011 bestehen, wird das nun vor liegende Gesetzgebungsverfahren zeigen, in dem die Abgeltungssteuer einen breiten Beratungsraum einnehmen wird.
Ich darf auch daran erinnern, dass die Mitgliedschaft in einer Kirche jedem Menschen frei steht. Nicht umsonst makiert unser Grundgesetz als ein Grundrecht die Religionsfreiheit. Es verbleibt also allein ihrer eigenen persönlichen Entscheidung, ob Sie Mitglied einer Kirche sind, bei der Sie kirchensteuerpflichtig sind, oder nicht. Über die Mitgliedschaft oder die Nichtmitgliedschaft in einer Kirche ist auch von meiner Seite kein Urteil abzugeben.
Zur weiteren Information über die Hintergründe der Kirchensteuer verweise ich unter anderem auf den interessanten und informativen Link der Deutschen Bischofkonferenz zur Kirchensteuer, dort finden Sie weitere Informationen.
http://www.dbk.de/stichwoerter/data/00602/index.html .
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB