Frage an Eduard Oswald von Wolfgang S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oswald,
Der ENTWURF der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Thema "Unterstützung für Opfer der SED-Diktatur - Eckpunkte für ein 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz" beginnt in den ersten 3 Absätzen mit schön klingenden Worten über "Würdigung der Opfer, solidarische Leistung, moralische Dimension, Einsatz für Werte der Freiheit" um dann im 4. Absatz "die Katze aus dem Sack zu lassen": Natürlich beschränkt auf wirtschaftlich bedürftige Opfer.
Noch heuchlerischer klingt dann die Begründung der Beschränkung auf wirtschaftlich bedürftige Opfer. Die für die bis 1989 in der DDR ansässigen NS-Opfer zu leistende monatliche Rentenzahlung jedenfalls erfolgt ohne jegliche Bedürftigkeitsprüfung. Wir halten dies auch durchaus für richtig. Genau deshalb meinen wir aber, dass dann mit zweierlei Maß gemessen wird und damit ein eklatanter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in unserer Verfassung in den "Eckpunkten" geplant wird.
Dennoch begrüßen wir die Willenserklärung in den "Eckpunkten" als ein - zwar unzureichend kleines - Schrittchen in die richtige Richtung, das wenigstens den am schlimmsten Leidenden eine kleine Hilfe zuteil werden lässt. Aber die schönen Worte in den ersten 3 Absätzen und die verlogene Begründung der Bedürftigkeitsklausel sollte doch aus dem zu schaffenden Gesetz besser draußenbleiben.
Wir meinen: Richtiger, moralischer und würdiger wäre es aber allemal, in dem weiteren Gesetzgebungsverfahren auf die Bedürftigkeitsklausel zu verzichten und dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes zu folgen.
Welche Meinung haben Sie, sehr geehrter Herr Oswald, zu diesem, von uns als Entwürdigend befundenen Eckpunktepapier und unseren Schlussfolgerungen dazu?
(Bund Stalinistisch Verfolgter (BSV) / Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) Sachsen-Anhalt)
Sehr geehrter Herr Stiehl,
gern möchte ich Ihnen auf Ihre E-Mail zu unseren Plänen, ein 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz einzubringen, antworten.
Ich kann Ihre Kritik zum Ausschluss des Begünstigtenkreises und zu den erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen bei der Opferpension sehr gut verstehen.
Da eine solche regelmäßige Zahlung in das bestehende System der deutschen Entschädigungsreglungen eingepasst werden muss, ließ sich die Anknüpfung an die wirtschaftliche Bedürftigkeit nicht vermeiden, orientiert sich aber an den Obergrenzen vergleichbarer Reglungen für NS-Opfer, die ebenfalls eine monatlich wiederkehrende Leistungen erhalten. Auch die Höhe der Unterstützung sowie die Anspruchsvoraussetzungen orientieren sich an diesen bereits vorhandenen Regelungen. Was den Berechnungsmodus des Einkommens anbelangt, so werden die Einzelheiten im anstehenden Gesetzgebungsverfahren geklärt werden.
Ziel der Union ist es, mit dieser Regelung so viele Opfer wie möglich zu unterstützen, die heute noch unter den Folgen der DDR-Haft auch finanziell leiden. Wir konnten erreichen, die für die Rente erforderliche Haftzeit von 12 Monate auf 6 Monate zu verringern. Dadurch können nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums weitere 6.000 bedürftige Opfer begünstigt werden. Ein weiteres Absenken der Haftzeit ist aus den vorgenannten Gründen jedoch nicht möglich.
Darüber hinaus sollen mit der geplanten Erhöhung der Mittel der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge auf 3 Millionen Euro Opfergruppen (wie z. B. die Gruppe der zivildeportierten Frauen aus dem Gebiet jenseits von Oder und Neiße) begünstigt werden, die bisher von Leistungen ausgeschlossen waren bzw. schwer Zugang finden. Der Adressatenkreis, die Höhe der Leistungen und die Modalitäten werden ebenfalls im anstehenden Gesetzgebungsverfahren geklärt.
Neben diesem Gesetzgebungsvorhaben laufen derzeit Sondierungsgespräche, wie die Praxis der Anerkennung von Gesundheitsschäden verbessert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald MdB