Frage an Eduard Oswald von Robert K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Oswald,
aus der CDU sind nach meiner Einschätzung über die embryonle Stammzellenforschung kein klares Meinungsbild erkennbar. Die CSU hält sich vollkommen zurück.
Sind Sie mit mir der Meinung, dass der Staat die Aufgabe und Pflicht hat, die Gesetzgebung so zu liberalisieren, dass eine zeitgemäße Forschung auch in Deutschland möglich ist.? Dürfen wir aus dogmatischen und ideologischen Gründen die potenzielle Heilungschance für Millionen chronisch Kranker Menschen verhindern? Was gedenken Sie zu tun, um den deutschen Forschern die gleichen Möglichkeiten zu eröffnen, wie sie ihre Kollegen in GB, der Schweiz, Spanien und den USA haben. Auch ökonomisch ist diese Haltung unverständlich - wir verlieren in großer Zahl Spitzenkräfte an Ausland. Stichwort brain drain.
Ich glaube, dass es gerade für eine christliche Partei eine noble Pflichtaufgabe wäre, diesen Forschungsbereich menschenfreundlich zu regeln Die DFG fordert eine Novellierung der einschlägigen Gesetzgebung - denen zu unterstellen, dass sie ethisch-moralische Gegenargumente einfachweg zur Seite schiebt, ist nicht anzunehmen.
Mich würde der Sachstand der parteiinternen Meinungsbildung interessieren und welche Aktivitäten konkret geplant sind.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Kreitmeier
Sehr geehrter Herr Kreitmeier,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Stammzellforschung.
Am 10. November 2006 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eine ausführliche Stellungnahme zur Stammzellforschung vorgelegt, mit der sie die Entwicklungen der letzten Jahre sowohl auf dem Gebiet der adulten wie der embryonalen Stammzellen beschreibt und die Erfahrungen mit dem Stammzellgesetz von 2002 darlegt. Damit hat sie eine breite Diskussion ausgelöst.
Mit dem Stammzellgesetz, das damals von einer breiten Mehrheit des Deutschen Bundestages beschlossen wurde, ist der Import von embryonalen Stammzellen auf Linien, die vor dem Stichtag Januar 2002 hergestellt worden sind, begrenzt. Ziel und Kern des Gesetzes ist zu verhindern, dass von Deutschland ein Anreiz zur Tötung von Embryonen durch die Entnahme von Stammzellen ausgeht.
Die DFG konstatiert, dass deutsche Forscher heute durch die ausschließliche Möglichkeit ältere Zelllinien zu verwenden und durch Rechtsunsicherheiten bei Auslandkooperationen zunehmend von internationalen Entwicklungen abgeschnitten werden. Die Stammzellen, die vor 2002 hergestellt wurden, sind mit tierischen Zellen verunreinigt, werden international kaum noch verwendet und sind für medizinische Zwecke ungeeignet.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die DFG-Stellungnahme zusammen mit der Bundesregierung sehr genau prüfen. Es wäre unangemessen, wenn das Parlament den Forschern des Landes keine Antwort geben würde. Dabei werden wir sowohl Aspekte der Forschung wie auch ethische und rechtliche Gesichtspunkte diskutieren. Im Mittelpunkt wird die Frage stehen, ob eine Änderung des Stammzellgesetzes notwendig ist. Falls diese nötig sein sollte, ist die Frage zu klären, wie der Kern des Stammzellgesetzes - kein Anreiz zur Embryonentötung - erhalten bleiben kann.
Nach meinen Informationen wird in Kürze eine Anhörung des Ausschusses für Bildung und Forschung stattfinden. Nach einer Auswertung der Stellungnahmen wird das weitere Vorgehen besprochen werden.
Seien Sie versichert, dass kein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion eine leichtfertige Entscheidung treffen wird. So wie Innovation und Forschung für unser Land eine große Bedeutung haben, sind der Embryonenschutz und der Lebensschutz von Anfang an hochrangige Güter und jedem von uns von hohem Wert.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB