Frage an Eduard Oswald von Werner S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oswald,
mit meiner Frage nehme ich Bezug auf Ihre Antwort vom 11.01.07 auf die Frage von Herrn Reichert bzgl. des ermäßigten Steuersatzes.
Sie stimmen Herrn Reichert dort zu, daß bei einigen Gütern schwer nachvollziehbar ist, warum bzw. warum nicht der ermäßigte Steuersatz gilt. Sie führen selbst einige nachdenkenswerte Beispiele an. So weit so gut. Leider sehr unbefriedigend ist, daß Sie Ihre Antwort schließen mit der Bemerkung: "Vereinfachung kann in ihrer Umsetzung große Schwierigkeiten und dem Gesetzgeber Kopfzerbrechen bereiten".
Eine solche Anmerkung läßt in meinen Augen den Schluß der Resignation vor der Kompliziertheit der Materie entstehen. Ist es nicht gerade die Aufgabe des Gesetzgebers - oder weniger abstrakt: jedes einzelnen Parlamentariers - sich solches Kopfzerbrechen zu machen, um zu besseren bzw. nachvollziehbareren Regelungen als den derzeit bestehenden zu kommen? Meines Erachtens ist die Erkennung von Problemen zwar selbstverständlich notwendig aber nicht hinreichend. Es bringt niemandem etwas - und das ist viel allgemeiner als auf die konkrete Fragestellung bezogen gemeint - Probleme nur anzusprechen, letztlich aber zu kapitulieren mit dem Hinweis, das sei ja alles nicht so einfach zu ändern. Nach meiner Auffassung trägt das nicht unerheblich zum so häufig angesprochenen Problem der Politikverdrossenheit bei.
Mit freundlichem Gruß
Werner Sandmann
Sehr geehrter Herr Sandmann,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die ja mehr eine Bewertung meiner Antwort an Herrn Reichert als eine Frage darstellt.
Nein, diesen Schluss sollten Sie nicht ziehen, dass Parlamentarier vor den schwierigen – weil zunehmend komplexer – gewordenen Aufgaben der Gesetzgebung resignieren. Natürlich – das werden Sie aus Ihrer eigenen beruflichen Tätigkeit sicherlich kennen – benötigen auch Parlamentarier Zeit, sich immer wieder Überblick und Detailkenntnisse zu wechselnden Fragestellungen zu verschaffen.
Meine Schlussbemerkung an Herrn Reichert sollte lediglich auf einen (von mehreren) Zielkonflikt hinweisen, nämlich dass der Steuergesetzgeber zwar Änderungen im System zwischen Regelsatz und ermäßigten Satz bei der Umsatzbesteuerung vornehmen könnte, hierbei aber gleichzeitig als Haushaltsgesetzgeber die Folgen zu bedenken und abzuwägen hat. Nach wie vor schiebt Deutschland einen riesigen Schuldenberg vor sich her, den es vor allem in Verantwortung für kommende Generationen abzubauen gilt.
Solche und eine Vielzahl weitere, miteinander abzuwägende Zielkonflikte liegen uns Parlamentariern vor, wenn wir in den kommenden Wochen und Monaten bei der Versicherungsaufsicht, der Einführung börsennotierter Immobilienfonds, der Unternehmensteuerreform, Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten, Veränderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, Fragen des Girokontos für jedermann, Förderung des Einbaus von Russpartikelfiltern in Kfz, Fragen der Bargeldversorgung der Bevölkerung, Strukturentwicklung des Zolls, Problemen beim Verkauf von Immobilienkrediten für Kreditnehmer u. a. m. über die Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen zu beraten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB