Frage an Eduard Oswald von Gerhard R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oswald,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 4.1. betr. Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer. Mich interessiert Ihre PERSÖNLICHE Meinung zum Bescheinigungsverfahren - deshalb diese NACHFRAGE.
Die Datenweitergabe darf nicht gefordert werden, wenn es - wie von Ihnen bestätigt! - andere Lösungen gibt. Frage 1: Muss deshalb das von Herrn Steinbrück und der Arbeitsgruppe favorisierte Bescheinigungsverfahren vorzeitig aus der Diskussion genommen werden?
Niemand darf zur Offenbarung seiner konfessionellen Bindung gezwungen - dazu gehört auch die Androhung von Nachteilen wie der Kirchensteuerabzug - werden.
Frage 2: Muss diese Grundgesetzforderung wegen des Vorhandenseins anderer Lösungen hier Vorrang haben?
Frage 3: Wenn bei verschiedenen Weltanschauungen Eheleute Kapitalerträge zum Zwecke der Vermeidung des Kirchensteuerabzugs umschichten: Kann dies durch die Bescheinigungen verhindert werden und ergeben sich hier zusätzliche Nachprüfungsarbeiten für die Banken?
Die Länder erhalten von den Kirchen für den Einzug der Kirchensteuer durch die Finanzämter eine Verwaltungskostenerstattung.
Frage 4: Von wem sollen den Banken die zusätzlichen Verwaltungskosten erstattet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich bedauere, dass Sie meine ursprüngliche Antwort als nicht ausreichend empfunden haben. Es ist auch meine persönliche Ansicht, dass wir bei einer einfach erscheinenden Lösung wie der Einführung der Abgeltungssteuer ganz besonders auf die Durchführung achten müssen. Daher halte ich die von Ihnen aufgeworfenen Fragen auch für sehr bedeutend und habe diese anonymisiert an die zuständigen Mitarbeiter mit der Bitte um Beachtung bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs weitergeleitet. Warten wir also ab, wie sich zunächst der Willensbildungsprozess im Bundesfinanzministerium gestaltet. Entsprechend der Gewaltenteilung können der Bundestag und damit auch ich als Abgeordneter erst später Einfluss auf das Gesetz nehmen, nämlich dann, wenn es in den Bundestag eingeführt ist. Dies wird voraussichtlich erst Ende März sein. Ich hoffe, dass das Bundesfinanzministerium bis dahin eine tragbare Lösung bei der Abgeltungssteuer gefunden hat. Natürlich werde ich auf die von Ihnen aufgeworfenen Fragen dann wieder zurück greifen und mich für eine einfache Lösung einsetzen, bei der die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit auf keinen Fall in Mitleidenschaft gezogen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB