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Eduard Oswald
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Frage von Andre R. •

Frage an Eduard Oswald von Andre R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Herr Oswald,

ich habe eine kurze Frage, die mir durch den Kopf gegangen ist und mir deren Logik leider verborgen bleibt:

Wie jeder weiß wurde die MWSt. zum 01.01.2007 auf 19 % erhöht. Derweil existiert die ermäßigte Steuer von 7 % für Güter des täglichen Bedarfs, wie z.B. Lebensmittel. Hier meine Frage: Wieso wird auf Windeln für Kleinkinder die 19 % MWSt erhoben, jedoch Hundefutter mit der ermäßigten Steuer veranschlagt. Laut meines Verständnisses läuft hier etwas grundsätzliches ziemlich falsch.

Mit freundlichen Grüßen
Andre Reichert

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Reichert,

Sie haben ein grundsätzliches Problem angesprochen und zu Recht kritisiert. Es ist auch für uns Parlamentarier nicht durchgängig nachvollziehbar, warum für manche Güter der ermäßigte Steuersatz bei der Mehrwertsteuer anfällt, während auf andere Güter des täglichen Bedarfs der Regelsatz von 19 Prozent erhoben wird. Vor allem für Nahrungsmittel gilt bekanntlich der ermäßigte Satz von 7 Prozent, der auch durch die Erhöhung zum Jahreswechsel nicht steigt. Im Katalog der mit dem ermäßigten Satz oder dem Regelsatz besteuerten Güter sind meines Erachtens über die Jahrzehnte gewachsene Widersprüche zu finden, die bereinigt gehören. Das Ganze ist nur noch bedingt transparent.

Ich könnte Ihrem Beispiel weitere hinzufügen wie Pralinen und Gänseleber, die mit 7 Prozent besteuert werden, während Mineralwasser mit 19 Prozent besteuert wird. Äpfel unterfallen dem ermäßigten Steuersatz, werden sie aber gepresst, gilt für den Saft der volle Satz. Ähnlich ist es beim Kaffeepulver einerseits und gebrühtem Kaffee andererseits. Beim Hamburger, der außer Haus gegessen 7 Prozent Mehrwertsteuer auslöst, fallen 19 Prozent an, wenn dieser im Lokal verzehrt wird - deshalb die betreffende Frage an der Kasse.

Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages sind diese Ungereimtheiten zur Sprache gekommen, und wir haben uns zum Ende des letzten Jahres darauf verständigt, hierüber zu beraten. Berücksichtigen Sie allerdings hierbei, sehr geehrter Herr Reichert, dass jede Korrektur gravierende Wirkungen zeitigen kann: Würde beispielsweise Mineralwasser künftig nur noch mit 7 statt mit 19 Prozent besteuert, hätte der Fiskus etwa 320 Mio. Euro pro Jahr für den nach wie vor verschuldeten Staatshaushalt anderweitig steuerlich zu beschaffen. Sie sehen also: Vereinfachung kann in ihrer Umsetzung große Schwierigkeiten und dem Gesetzgeber Kopfzerbrechen bereiten.

Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB