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Eduard Oswald
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Frage von Thomas B. •

Frage an Eduard Oswald von Thomas B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oswald,
soweit mir bekannt ist hat unser Staatshaushalt (Bund) mit ca. 1,5 Billionen Euro Staatsdefizit zu kämpfen. Gibt es eine historische Dokumentation wie diese extrapyramidale Summe überhaupt zu Stande gekommen ist. Ausserdem, gibt es in der Verfassung (Grundgesetz etc.) Regulierungsparagraphen die festlegen, wieviel die Bundesregierung Steuern maximal anheben darf (z.B. MWST)? Vielen Dank für Ihre Bemühung schon jetzt. Ich würde mich über eine informative Antwort freuen Gruss T.Bahr

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bahr,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gern in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages beantworten möchte.

Im Internet finden Sie auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes - dort unter „Lange Reihen“, „Steuern und Finanzen“ die Rubrik „Schuldenstand nach Körperschaftsgruppen“. Die dort zu findende Tabelle zeigt Ihnen den von Jahr zu Jahr steigenden Aufwuchs öffentlicher Schulden seit dem Jahr 1950. Soweit Sie mit Ihrer Frage nach „Bund“ die Schulden der öffentlichen Gesamthaushalte Deutschlands bezeichnen (Bund - Länder - Gemeinden), liegen Sie mit „ca. 1,5 Billionen Euro“ richtig: Es waren im Jahr 2005 1,447.505 Billionen Euro.

Trotz der bereits jetzt festzustellenden Konsolidierungserfolge der amtierenden Bundesregierung wachsen die Schulden weiter, wenn auch verlangsamt und mit dem Ergebnis, dass Deutschland wenigstens wieder den EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt einhält. Nach meiner Auffassung steht die Große Koalition daher mit der Konsolidierung nicht etwa kurz vor dem Ziel, sondern eher am Anfang. Zwar ist die Schuldenspirale gestoppt, doch heißt dies im Moment nur, dass der Schuldenberg langsamer wächst. Für die Jahre 2007 bis 2010 müssen wohl immer noch ca. 80 Mrd. Euro Neuverschuldung vorgesehen werden. Deshalb muss das Ziel ehrgeiziger werden, nämlich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Hierfür sind während der kommenden Jahre weiterhin große Anstrengungen notwendig. Die nun beginnende Föderalismusreform II muss Vorschläge für eine wirkungsvolle Begrenzung der Verschuldung in der Zukunft machen. Dass auch die Bundesländer in diese Bemühungen einstimmen müssen, ist eine Selbstverständlichkeit, und als Bayer kann ich nur darauf verweisen, dass es möglich ist, einen schuldenfreien Haushalt vorzulegen. Wie die Ausgestaltung einer solchen Schuldenbremse per Gesetz oder in der Verfassung auszusehen hat, bleibt den Beratungen in der anlaufenden Kommission für die Föderalismusreform II vorbehalten - jedenfalls ist für die Vergangenheit festzustellen, dass Artikel 115 unseres Grundgesetzes -„Grenzen der Kreditaufnahme“ - nicht dazu geführt hat, den ständigen Aufwuchs unserer Staatsverschuldung wirksam zu begrenzen bzw. zu verhindern. Mit dem Hinweis auf Artikel 115 unserer Verfassung habe ich Ihnen auch den „Regulierungsparagraphen“ genannt, der eigentlich verhindern soll, dass die Einnahmen aus Krediten die in einem Haushalt veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten dürfen.

Zu Ihrer Frage nach einer „maximalen“ Anhebung der Mehrwertsteuer kann ich antworten, dass es eine solche Begrenzung per se nicht gibt. Aber natürlich kann und wird die Bundesregierung keine „Mondsteuern“ erheben, wenn sie am Erhalt unseres wirtschaftlichen Lebens und somit am Erhalt unseres Gesamtstaates arbeitet. Gleichwohl gibt es Vorgaben vonseiten der Europäischen Union, nämlich dass die Mitgliedsländer ihre Mehrwertsteuern in einem so genannten Korridor von 15 bis maximal 25 Prozent festlegen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB