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Frage von Gerhard R. •

Frage an Eduard Oswald von Gerhard R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oswald,

in Financial Times vom 22.12.06 wird unter der Überschrift "Neue Details zur Abgeltungssteuer" berichtet:
Kirchensteuer fällt zusätzlich an, wenn Sparer ihrer Bank nicht den Austritt nachweisen.

Muss die Kirchenaustrittsbescheinigung vorgelegt werden? Was passiert, wenn diese Bescheinigung nicht mehr vorhanden ist und auch von staatlichen Stellen(Standesämter, Amtsgerichte) der Kirchenaustritt wegen des Ablaufs der Aufbewahrungsfrist nicht mehr bestätigt werden kann?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Reth,

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre instruktive Anfrage zur Abgeltungssteuer und zum Nachweis der Mitgliedschaft bzw. Nichtmitgliedschaft in einer Kirche, um die Kirchensteuer abführen zu können. Wieder einmal wird deutlich, dass auf den ersten Blick einfach erscheinende Lösungswege mit einigen technischen Schwierigkeiten verbunden sein können.

Ich darf Ihnen mitteilen, dass das Bescheinigungsverfahren nur eine von mehreren derzeit diskutierten Lösungen ist, um den Einzug der Kirchensteuer im Rahmen der Abgeltungssteuer zu gewährleisten. Derzeit wird im Bundesfinanzministerium an einem adäquaten Weg gearbeitet, der Ende Januar bzw. Anfang Februar d.J. in einem Referentenentwurf öffentlich werden wird. Mitte März soll das Gesetzgebungsverfahren zur Unternehmenssteuerreform, zu der die Einführung der Abgeltungssteuer einen Baustein bildet, nach derzeitigem Kenntnisstand schließlich im Bundeskabinett beschlossen werden, sodass wir bis Anfang Juli 2007 mit dem Abschluss des gesamten Gesetzgebungsverfahrens rechnen können.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB